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Haftung und Entschädigung - ein weites Feld


Das Schadensrecht oder Schadensersatzrecht spielt in der Praxis eine wichtige Rolle.


Werden Sie verletzt, stellt sich die Frage, ob jemand hierfür die Haftung übernehmen muss. Dabei gibt es offensichtlich klare Haftungsfälle, aber auch Sachverhalte, bei denen die Haftung nicht so klar ist.


Wenn Sie stolpern oder irgendwo ausrutschen könnte es durchaus sein, dass dies nur deshalb passiert ist, weil jemand seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Jeder der einen Gefahrenbereich eröffnet, muss seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Der Betreiber eines Gebäudes muss darauf achten, dass dieses so beschaffen ist, dass niemand zu Schaden kommt. Es sind diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die nach den konkreten Umständen zur Beseitigung der Gefahr erforderlich und zumutbar sind.


Diese Vorkehrungen sind nicht nur bezüglich der Sachen und Gegenstände in einem Gebäude oder auf einem Grundstück zu treffen, sondern auch bezüglich der Mitarbeiter, eventueller Tiere, seien es auch Haustiere. Solche Vorkehrungen hat man auch als Erziehungsberechtigter zu treffen.


Wir können Ihnen nicht nur helfen einen Schadensersatzanspruch oder Schmerzensgeldanspruch durchzusetzen, sondern auch für Sie überprüfen wie Sie solche Vorkehrungen treffen können, um selber keinem solchen Anspruch ausgesetzt zu werden.


Wenn das Kind einmal in den Brunnen gefallen ist, kann es teuer werden. Um das zu vermeiden, lassen Sie sich von uns beraten, bevor es zu einem Haftungsfall kommt. Denn wenn einmal Ansprüche gegen Sie erhoben sind, kann es schnell richtig teuer werden.


Neben deliktischen Schadenersatzansprüchen können solche auch aus der Verletzung vertraglicher Pflichten resultieren.


Wir prüfen, ob Ihnen ein Schadensersatzanspruch dem Grunde nach zusteht und in welchem Umfang. Denn viele Verletzte wissen gar nicht, wie umfangreich der Schadensersatzanspruch sein kann und welche Schadenspositionen umfasst werden. Auch die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs, den Sie gegenüber dem Schädiger realisieren können, hängt oftmals von der Argumentation und der Hartnäckigkeit Ihres anwaltlichen Vertreters ab. Lassen Sie sich, insbesondere von Versicherungen, nicht mit Almosen abspeisen!

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