Rechtsanwaltskanzlei
Dory & Kollegen
Christophstraße 1
73033 Göppingen
Telefon: +49 7161 96062-0
Telefax: +49 7161 96062-30
E-Mail: ra.dory@dory.de
Rechtsanwältin
Managing Partner der Kanzlei Dory und Kollegen
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz
zugelassen als Rechtsanwältin seit 1998
Mitglied Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins
Mitglied Arbeitsgemeinschaft für Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltsvereins
Lehrbeauftragte für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Esslingen
Sekretariat:
✉ E-Mail:
☎ Telefon:
Zur Person
Ich bin in der Nähe vom Bodensee aufgewachsen. An der Universität Konstanz habe ich Jura studiert und dort erfolgreich das erste juristische Staatsexamen abgelegt. Mein Referendariat absolvierte ich am Landgericht Ulm und schloss dieses mit meinem zweiten juristischen Staatsexamen ebenfalls erfolgreich ab.
Direkt im Anschluss an meine Ausbildung zur Volljuristin im Jahr 1998 habe ich meine Tätigkeit als zugelassene Rechtsanwältin in der Kanzlei meines Kollegen Werner Dory in Göppingen aufgenommen.
Meine Schwerpunkte liegen im allgemeinen und besonderen Zivilrecht.
Aufgrund meiner besonderen Spezialisierungen wurden mir im Mai 2005 der Fachanwaltstitel Fachanwältin für Arbeitsrecht und im August 2008 der Fachanwaltstitel Fachanwältin für Familienrecht verliehen. Darüber hinaus habe ich mich seit vielen Jahren zusätzlich auf dem Gebiet des Medizinrechts spezialisiert.
Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit bin ich Lehrbeauftragte für Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der Hochschule Esslingen
Heute führe ich zusammen mit meinem Kollegen Robert Dory die Kanzlei Dory und Kollegen als geschäftsführende Partnerin.
Familienrecht ist an vielen Schnittstellen eng mit dem Erbrecht verknüpft. Die Eheschließung und die Scheidung haben großen Einfluss auf die Erbfolge.
Die Kinder sind gesetzliche Erben. Unter Umständen kommt bei der Heirat der Ehepartner hinzu. Im Rahmen ehevertraglicher Gestaltungen, empfiehlt es sich grundsätzlich immer, auch das Erbrecht im Auge zu behalten und hier erbrechtliche Regelungen zu treffen. Auch junge Familien sind nicht davor gefeit, dass es zu einem Erbfall kommt. Wenn dann noch minderjährige Kinder erben und es ist nichts geregelt, führt dies oftmals zu massiven Problemen in der Erbauseinandersetzung. Denken Sie daher frühzeitig daran, durch Eheverträge und Erbverträge rechtzeitig vorzusorgen.
Als Fachanwältin für Familienrecht bin ich daher auch in erbrechtlichen Fragestellungen Ihre richtige Ansprechpartnerin. Zudem arbeiten wir intern eng zusammen, um für Sie die richtigen Lösungen zu eruieren.
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