Rechtsanwaltskanzlei
Dory & Kollegen
Christophstraße 1
73033 Göppingen
Telefon: +49 7161 96062-0
Telefax: +49 7161 96062-30
E-Mail: ra.dory@dory.de
Viele Menschen schließen nur einmal im Leben einen Immobilienkaufvertrag ab – der Rücktritt davon ist eher unbekanntes Terrain. Ein Schritt, der mit Aufwand und Kosten verbunden ist und gut überlegt sein sollte. Wenn der Vertrag notariell beurkundet wurde, sind Käufer und Verkäufer daran gebunden. Hat eine der Parteien wichtige Gründe für den Wunsch nach Rückabwicklung, ist einiges zu beachten.
Wir erklären, wann Sie trotz notariell beurkundeten Immobilienkaufvertrags einen Rücktritt durchsetzen können. Unsere Spezialisten für
Immobilienrecht und andere
Rechtsgebiete unterstützen Sie gerne.
Ein geeignetes Grundstück für das eigene Haus ist ein großes Ziel.
Passen schließlich Lage, Preis und Objekt zusammen, fehlen nur noch der Notartermin und die Eintragung ins Grundbuch. Manchmal wollen Käufer allerdings vom Kaufvertrag zurücktreten.
Die Gründe sind vielfältig:
Wichtig: Diese Gründe sind nachvollziehbar. Der Rücktritt von einem rechtsgültig geschlossenen Immobilienkaufvertrag ist allerdings ohne Weiteres nicht möglich.
Unterschieden wird beim Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag zwischen gesetzlichem und vertraglichem Rücktrittsrecht sowie zwischen Neubauvorhaben und gebrauchten Immobilien.
Das gesetzliche Rücktrittsrecht wird bei Kaufverträgen wirksam, in denen keine Rücktrittsklausel vereinbart wurde oder diese nicht greift. Es hat für Käufer und Verkäufer unterschiedliche Ausprägungen.
Käufer müssen außergewöhnliche Umstände nachweisen können, um den Rücktritt vom Kaufvertrag zu rechtfertigen. Keine einfache Aufgabe, denn gebrauchte Immobilien werden „gekauft wie besichtigt“. Die Parteien vereinbaren in der Regel einen Gewährleistungsausschluss. Das bedeutet, der Verkäufer haftet zwar uneingeschränkt für Rechtsmängel, nicht aber für Sachmängel.
Ausnahme: Der Verkäufer verschweigt einen Sachmangel arglistig.
Wichtig: Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte fest, dass arglistig verschwiegene Mängel, wenn sie wesentlich sind, einen Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag oder die Minderung des Kaufpreises rechtfertigen. Voraussetzung ist der Nachweis, dass der Verkäufer vor dem Vertragsabschluss über den Mangel informiert war, die Käufer jedoch nicht.
Grundsätzlich gilt: Vertragliche Vereinbarungen haben gegenüber den gesetzlichen Rücktrittsregelungen Vorrang. Wurde ein Rücktrittsrecht in den Kaufvertrag aufgenommen, ist die Annullierung des Rechtsgeschäftes erlaubt. Beide Parteien können die Durchführung eines Immobilienkaufvertrags und dessen Rücktritt individuell ausgestalten.
Wichtig: Es muss klar definiert sein, ob das Rücktrittsrecht generell gilt oder nur unter bestimmten Bedingungen.
Rechtsanwalt Göppingen
Meinungen unserer Mandanten
Frau Elisabeth Marx ist sehr kompetente und freundliche Anwältin. Sie hat sich viel Zeit genommen und ich wurde erstklassig beraten.
Vielen herzlichen Dank dafür!
A.R. Google MyBusiness
Ein grosses Dankeschön an die Kanzlei vorallem an Herrn Robert Dory mir wurde super geholfen beim durchsetzen meiner Rechte!! Kann diese Kanzlei nur weiter empfehlen, weiter so!!!!
Beste Grüße
N.T. - Google MyBusiness
Ich möchte mich bei der Kanzlei Dory rechtherzlich für die Tatkräftig Unterstützung bedanken.
Wir wurden sehr Gut von Ihrer Kanzlei Beraten und wie ich finde Erfolgreich vertreten. Ich kann diese Kanzlei mit besten Gewissen nur weiter empfehlen.
D.F. - Google MyBusiness
Ich wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Dory in einem komplexen erbrechtlichen Fall vertreten. Herr Rechtsanwalt Werner Dory hat gleich zu Beginn bereits die richtigen Maßnahmen getroffen, um eine gute Ausgangssituation zu schaffen. ...
C.K. - Google MyBusiness
Der Kauf einer Immobilie ist eine komplexe Angelegenheit. Ist der Immobilienkaufvertrag geschlossen, erweist sich ein Rücktritt als aufwendig. Unsere Fachanwälte mit Expertise in Immobilienrecht und Vertragsrecht klären auf:
Ob und welche Möglichkeiten es gibt, Ihren Wunsch durchzusetzen, sagt Ihnen ein Rechtsanwalt unserer
Kanzlei in Göppingen. Fehlt es am Rechtsanspruch, den Immobilienkaufvertrag per Rücktritt zu annullieren, hilft eventuell der direkte Kontakt. Ihr Anwalt stimmt die Details für den Rücktritt gerne mit dem Verkäufer ab, der dem Vorhaben zustimmen muss.
Auch Mängel an der Immobilie berechtigen nicht automatisch zur Stornierung. Erst wenn diese einen „erheblichen Mangel“ darstellen, kommt bei einem Immobilienkaufvertrag der Rücktritt in Betracht. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes liegt die Grenze zwischen einem „unerheblichen“ und einem „erheblichen“ Mangel bei einem Beseitigungsaufwand von mehr als 5 % des Kaufpreises.
Liegen die Kosten darunter, haben
Käufer keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages. Sie können den Mangel auf eigene Kosten beheben lassen und diese dem Verkäufer berechnen. Wir übernehmen die Schadensersatzforderungen gerne für Sie.
Sofern noch keine Übertragung des Eigentums mit Eintragung ins Grundbuch erfolgte, können Sie den Rücktrittswunsch formlos erklären. Andernfalls müssen Sie diesen bei Ihrem Notar beantragen.
Der formlose Rücktritt läuft in mehreren Stufen ab:
Auch Verkäufer können vom Vertrag zurücktreten, sofern der Käufer den geforderten Kaufpreis schuldig bleibt:
Wichtig: Als Käufer können Sie Zahlungsschwierigkeiten nicht als Rücktrittsgrund anführen. Auch wenn Sie z. B. Ihren Arbeitsplatz verlieren, sind Sie verpflichtet, den Kaufpreis und die Nebenkosten fristgerecht zu überweisen. Lassen Sie sich bei finanziellen Schwierigkeiten von unseren Experten über Alternativen beraten.
Wenn Sie Ihren Kaufvertrag rückabwickeln wollen, tragen Sie alle Kosten, die mit dem Rücktritt in Zusammenhang stehen.
Dazu gehören:
Diese Kosten haben Käufer auch zu tragen, wenn sie in Zahlungsverzug geraten und der Verkäufer deshalb die Rückabwicklung fordert.
Wichtig: Liegt eine arglistige Täuschung vor, kann der Käufer diese Aufwände nach § 437 Nr. 3 i.v.m. § 280 BGB vom Verursacher zurückfordern.
Schnelle Fallprüfung, Einschätzung ihrer Erfolgschancen & nützliche Handlungsempfehlungen.
Wir rufen Sie an und ermitteln Ihre Möglichkeiten.
Sie haben Ihr Ziel, ein Immobilienkaufvertrag, erreicht und planen den Rücktritt? Dabei haben Sie eine ganze Reihe an Gesetzen und Vorschriften einzuhalten. Immobilienrecht, Vertragsrecht, Steuerrecht,
Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), Grundbuchordnung (GBO), Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
und viele mehr. Wer sich souverän durch diesen Gesetzesdschungel bewegen möchte, sucht sich anwaltliche Unterstützung.
Die Investition kann sich schon bei der Gewerbesteuer amortisieren: Erfolgt die Rückabwicklung nämlich innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss, ist die Erstattung der Grunderwerbsteuer (§ 16 GrEStG) erlaubt. Diese erfolgt sogar ohne Frist, wenn ein Rücktrittsrecht zwischen den Parteien vereinbart wurde. Wird die Rückabwicklung aufgrund von Unklarheiten verschoben, endet das Erstattungsrecht in jedem Fall nach 2 Jahren (BFH vom 18.11.2009, Az. II R 11/08).
Durch den unklaren Fristbeginn und die Erfüllung einiger Voraussetzungen für die Steuererstattung lohnt sich die Erfahrung unserer Rechtsanwaltskanzlei auch hier.
Keine Zeit zu uns in die Kanzlei zu kommen?
Kein Problem: Wir bieten Ihnen unsere Beratungen auch per Videocall an – bequem von zuhause oder von unterwegs.
Vereinbaren Sie mit unserem Büro einen kurzfristigen Videotermin!
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