Rechtsanwaltskanzlei
Dory & Kollegen
Christophstraße 1
73033 Göppingen
Telefon: +49 7161 96062-0
Telefax: +49 7161 96062-30
E-Mail: ra.dory@dory.de
Bei einem Hausverkauf mit Wohnrecht können die
bisherigen Eigentümer ihre Immobilie oder einen Teil davon weiter nutzen.
Das hat insbesondere für ältere Verkäufer den Vorteil, dass sie den Wohnort nicht wechseln müssen. Gerne genutzt wird ein Wohnrechtsvertrag, auch bei Übertragung der Immobilie an Kinder oder Enkel.
Den Hausverkauf mit Wohnrecht haben Gesetzgeber und Finanzbehörden mit einigen Anforderungen verknüpft. Beispielsweise müssen die Rechte und Pflichten beider Parteien
schriftlich
vereinbart und
notariell beglaubigt werden.
Keine leichte Aufgabe, doch unsere Spezialisten unterstützen Sie in jedem
Rechtsgebiet. Lassen Sie sich rund um Wohnrecht und
Immobilienrecht beraten. Wir helfen Ihnen sicher über alle rechtlichen und steuerlichen Hürden.
Sie wollen Ihr Objekt verkaufen, aber auf Ihre gewohnte Umgebung nicht verzichten? Die Lösung des Dilemmas kann der Hausverkauf mit Wohnrecht sein. Diese Option ist speziell bei älteren Menschen beliebt. Auch Eigentümer, die ihren Wohnort verändern, aber einen Zweitwohnsitz behalten wollen, nutzen diese Lösung gerne.
Das Wohnrecht gehört zu den beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten und wird ins Grundbuch eingetragen
(§ 1093 BGB). Kaufinteressenten können sich in Abteilung II des Grundbuchs über die Vorlast informieren oder werden vom Notar aufgeklärt.
In der Regel besteht die persönliche Dienstbarkeit bis zum Tod der Wohnberechtigten. Eher selten wird das Wohnrecht als zeitlich befristet eingetragen. Dann darf der neue Eigentümer nach Fristablauf über die Räumlichkeiten bestimmen.
Handelt es sich bei den Räumen um eine Wohnung in einem
Mehrfamilienhaus, umfasst das Nutzungsrecht auch gemeinschaftliche Bereiche. Dazu gehören u. a. Waschküche, Trockenraum, Fahrradkeller, Dachboden, Garten oder Kfz-Stellplätze der Wohngemeinschaft.
Wird das Gebäude zu Lebzeiten der Wohnberechtigten
weiterverkauft, bleibt das Recht unverändert. Rechteinhaber dürfen trotz des Verkaufs einen Teil oder die gesamte Immobilie bewohnen und nutzen. Bestehen mit dem neuen Eigentümer der Immobilie Unstimmigkeiten darüber, helfen die Spezialisten unserer
Rechtsanwaltskanzlei mit ihrer langjährigen Erfahrung.
Rechtsanwalt Göppingen
Meinungen unserer Mandanten
Frau Elisabeth Marx ist sehr kompetente und freundliche Anwältin. Sie hat sich viel Zeit genommen und ich wurde erstklassig beraten.
Vielen herzlichen Dank dafür!
A.R. Google MyBusiness
Ein grosses Dankeschön an die Kanzlei vorallem an Herrn Robert Dory mir wurde super geholfen beim durchsetzen meiner Rechte!! Kann diese Kanzlei nur weiter empfehlen, weiter so!!!!
Beste Grüße
N.T. - Google MyBusiness
Ich möchte mich bei der Kanzlei Dory rechtherzlich für die Tatkräftig Unterstützung bedanken.
Wir wurden sehr Gut von Ihrer Kanzlei Beraten und wie ich finde Erfolgreich vertreten. Ich kann diese Kanzlei mit besten Gewissen nur weiter empfehlen.
D.F. - Google MyBusiness
Ich wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Dory in einem komplexen erbrechtlichen Fall vertreten. Herr Rechtsanwalt Werner Dory hat gleich zu Beginn bereits die richtigen Maßnahmen getroffen, um eine gute Ausgangssituation zu schaffen. ...
C.K. - Google MyBusiness
Beim Hausverkauf mit Wohnrecht steht meist die Abgabe der Verantwortung für die Immobilie im Fokus. Verkäufer wollen weiterhin das gewohnte Umfeld und die erhöhte Lebensqualität durch die Kaufpreiszahlung genießen. Ein Umstand, der hauptsächlich ältere Immobilienbesitzer mit moderaten Renten vom Verkauf überzeugt.
Dennoch sollten sich verkaufswillige Eigentümer intensiv mit den Rechten und Pflichten und der künftig veränderten Rolle in „ihrer“ Immobilie beschäftigen.
Besteht ein Wohnrecht, können die Käufer ihre Immobilie nicht uneingeschränkt nutzen oder weiterverkaufen. Das mindert den Immobilienwert und wirkt sich auf den Verkaufspreis aus. Um zu entscheiden, ob sich der Hausverkauf mit Wohnrecht lohnt, muss der Wertverlust ermittelt werden.
Dazu wird im ersten Schritt der
Wert des Wohnrechts berechnet. Dieser richtet sich nach der Lebenserwartung des Berechtigten und den erzielbaren Mieterträgen. Dabei hängt die verbleibende Wohnrechtsdauer von Alter und Geschlecht des Rechteinhabers ab (siehe Kapitalwerttabelle).
Die angenommene Jahreskaltmiete wird mit dem Kapitalwert laut
Kapitalwerttabelle des Bundesfinanzministeriums multipliziert.
Berechnungsbeispiel:
Der Wert des Wohnrechts von 97.656 EUR wird vom ermittelten Immobilienwert abgezogen. Das Ergebnis stellt den aktuellen (verminderten) Marktwert dar. Bei unserer Muster-Immobilie mit einem Wert von 800.000 EUR verbleibt ein Marktwert von 702.344 EUR.
Eigentümer wollen das Wohnrecht wegen des Wertverlustes meist so schnell wie möglich löschen lassen. Die Löschung erfordert jedoch die Zustimmung der Wohnberechtigten. Steht allerdings eine Zwangsvollstreckung gegen den Eigentümer an, empfiehlt sich der Hausverkauf mit Wohnrecht an die Gläubigerbank.
Hintergrund:
Das Kreditinstitut hat gegenüber der persönlichen Dienstbarkeit in Abt. II den Vorrang im Grundbuch. Das führt bei Zwangsversteigerung zur Löschung des Wohnrechts. Rechteinhaber haben nach der Versteigerung lediglich einen Ausgleichsanspruch gegen die Bank.
Wurde nichts anderes vereinbart, tragen die Käufer sämtliche Kaufnebenkosten wie Maklercourtage, Notar- und Grundbuchgebühren sowie die Grunderwerbssteuer.
Die Notar- und Grundbuchgebühren für Beurkundung und Eintragung des Wohnrechts tragen die Wohnberechtigten. Eine abweichende Kostenverteilung ist möglich.
Wird die Immobilie unentgeltlich an Nachkommen übertragen, gilt dies als Schenkung. Um die steuerlichen Auswirkungen zu ermitteln, zieht man den Wert des Wohnrechts vom Immobilienwert ab. Die Differenz unterliegt der Erbschafts- und Schenkungssteuer (ErbStG). Aufgrund der nachfolgend aufgeführten Freibeträge bleibt die Übertragung oft steuerfrei:
Wichtig: Wird die Immobilie verkauft und ein Erlös deutlich unterhalb des Marktwerts erzielt, geht das Finanzamt von einer teilweisen Schenkung an den Käufer aus.
Beispiel: Ist das Haus 800.000 EUR wert und kann aufgrund des Wohnrechts nur für 700.000 EUR verkauft werden, unterliegen 100.000 EUR der Erbschafts- und Schenkungssteuer (ErbStG). Diesen Betrag hat der Käufer zu versteuern.
Wohnrechtsberechtigte müssen nur kleine Reparaturen übernehmen. Sanierungen, Umbauten und größere Reparaturen trägt der Immobilieneigentümer.
Verbrauchsabhängige Nebenkosten wie Strom, Wasser, Gas etc. zahlen die Rechteinhaber.
Verbrauchsunabhängige Nebenkosten wie Schornsteinfegergebühren und Heizungswartung tragen die Immobilieneigentümer.
Schnelle Fallprüfung, Einschätzung ihrer Erfolgschancen & nützliche Handlungsempfehlungen.
Wir rufen Sie an und ermitteln Ihre Möglichkeiten.
Nicht immer empfiehlt sich die Vereinbarung eines lebenslangen Wohnrechts. Die Höhe der Wertminderung sollten Sie vor dem Verkauf ermitteln und durch Experten beurteilen lassen. Steht eine Zwangsvollstreckung beim Käufer an, lassen Sie die Aufhebung Ihres Wohnrechts und den Ausgleichsanspruch unbedingt anwaltlich prüfen. Der Ausgleichsbetrag sollte mindestens die Nettokaltmiete für die restliche Lebensdauer nach Kapitalwerttabelle abdecken.
Unsere
Rechtsanwaltskanzlei ermittelt alle notwendigen Parameter und berät Sie über Auswirkungen und Alternativen. Selbstverständlich erstellen wir Ihnen auch Entwürfe für einen Wohnrechtsvertrag oder einen Aufhebungsvertrag zur Löschung des Rechts.
Sollte es Unklarheiten oder Streitigkeiten zwischen den Parteien geben, nehmen sich unsere Spezialisten genug Zeit, um Ihr (Wohn-)Recht außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen.
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Kein Problem: Wir bieten Ihnen unsere Beratungen auch per Videocall an – bequem von zuhause oder von unterwegs.
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