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Haben Gewerbetreibende, die vom Lockdown betroffen sind und an den Rand ihrer Existenz getrieben wurden, Entschädigungsansprüche gegen den Staat?


Diese Fragen werden die Gerichte in den nächsten Jahren bis hin zum BGH und Bundesverfassungsgericht zu klären haben. Wir begleiten Sie auf diesem Weg juristisch. Lassen Sie sich von uns beraten, ob Ihnen ein Entschädigungsanspruch zusteht und welche Kosten auf Sie zukommen.


Wir vertreten mit guten juristischen Argumenten die Auffassung, dass die Gewährung begrenzter Zuschüsse und Darlehen nicht ausreichend und geeignet ist, um die von den Lockdown-Maßnahmen unmittelbar betroffenen Betriebe im Einklang mit dem Grundgesetz zu entschädigen.


Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche erfordert sicherlich ein ausreichendes Durchhaltevermögen von Ihnen. Doch wenn uns die staatsrechtlichen Strukturen nach der Coronakrise erhalten bleiben, stehen Ihre Chancen durchaus gut.

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