Rechtsanwaltskanzlei
Dory & Kollegen
Christophstraße 1
73033 Göppingen
Telefon: +49 7161 96062-0
Telefax: +49 7161 96062-30
E-Mail: ra.dory@dory.de
Eine
MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)
gehört zu den unangenehmen Folgen, wenn Verkehrsteilnehmer gegen Regeln im Straßenverkehr verstoßen oder anderweitig auffällig werden. Zum Verlust der Mobilität kommen häufig Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber. Umso wichtiger ist es, in der MPU die Fahreignung erfolgreich unter Beweis zu stellen - keine leichte Aufgabe, die eine gewissenhafte Vorbereitung erfordert. Unsere
Experten für die MPU (Verkehrsrecht) kennen alle Fragen und Antworten.
Die MPU dient der
Beurteilung der Kraftfahreignung von Verkehrsteilnehmern, die im Straßenverkehr negativ aufgefallen sind.
Die rechtlichen Grundlagen der MPU sind das
Straßenverkehrsgesetz §§ 2, 3, 6 StVG und die Fahrerlaubnis-Verordnung §§ 11, 13, 14 FeV.
Angeordnet wird eine MPU u. a. bei diesen Anlässen:
Wichtig: Im Vordergrund steht der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Reicht beispielsweise ein Facharztgutachten aus, entfällt die MPU.
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Mitunter versuchen die betroffenen Fahrer, der MPU auszuweichen, indem sie die Anordnung ignorieren. Das ist keine gute Idee, denn die Weigerung zur MPU setzt die Behörde mit einer Nichteignung gleich. Damit ist die Grundlage für die Ablehnung des Antrags auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis und für den dauerhaften Führerscheinentzug gelegt.
Rechtsmittel, mit denen sich eine MPU anfechten lässt, stehen nicht zur Verfügung. Sie haben jedoch das Recht, sich gegen den Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund einer nicht absolvierten MPU zu wehren. Die Klage könnte zum Beispiel darauf beruhen, dass die Nichteignung auf einer rechtswidrigen Anordnung der MPU basierte.
Wichtig: Um zu klagen, muss Ihnen der Bescheid zum Entzug der Fahrerlaubnis bereits vorliegen. Da dieser sofort wirksam wird, lässt sich der Führerscheinentzug kaum verhindern. Sie können jedoch einen Eilantrag auf „Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung“ stellen (§ 80 Abs. 5 VwGO).
Ihr MPU-Anwalt informiert Sie über die Vor- und Nachteile.
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Bevor Sie sich mit den Inhalten beschäftigen, sollten Sie den Ablauf einer MPU kennen:
Die Behörde ordnet ca. 4 bis 12 Wochen nach dem Verkehrsdelikt die MPU an. Die Anordnung kann auch durch Ihren Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ausgelöst werden. In jedem Fall dürfen Sie die Begutachtungsstelle für Fahreignung auswählen, in der die MPU stattfindet. Nachdem Sie Ihre Wahl getroffen haben, erhält diese Stelle Ihre Akte, während an Sie weitere Informationen und die Zahlungsaufforderung gehen. Die Kosten der MPU richten sich nach dem Aufwand und betragen ohne besondere Testverfahren (z. B. Drogenscreening) Ø 500 EUR.
Erst nach erfolgter Zahlung können Sie einen Termin für die Untersuchung vereinbaren. Halten Sie diesen möglichst ein, andernfalls schickt die Begutachtungsstelle Ihre Akte wieder an die Führerscheinstelle zurück. Sie müssen die MPU dann erneut beantragen.
Das rund einstündige Gespräch im Rahmen der psychologischen Untersuchung kann ausschlaggebend für das Gutachten sein. Sie sollten sich auf Fragen einstellen, die direkt oder nur mittelbar mit dem Verkehrsdelikt zu tun haben.
Dazu gehören u. a.:
Tipp: Es empfiehlt sich, ruhig und wahrheitsgemäß zu antworten. Die geschulten Psychologen erkennen einstudierte Antworten schnell und bewerten sie negativ.
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Das Gutachten soll idealerweise die Zweifel der Fahrerlaubnisbehörde ausräumen.
Dazu dienen diese drei Untersuchungsteile (Reihenfolge variabel):
Ärztliche Untersuchung
Im medizinischen Teil führt der Arzt mit Ihnen ein Gespräch. Themen sind u. a. verkehrsrechtlich relevante Erkrankungen.
Dazu gehören eine körperliche und ggf. eine labormedizinische Untersuchung (z. B. Blutbild, Drogenscreening).
Untersuchung Ihrer Leistungsfähigkeit
Um die Reaktionsfähigkeit, Belastbarkeit, Konzentration und Aufmerksamkeit zu prüfen, werden standardisierte Reaktionstests am PC durchgeführt.
Psychologische Untersuchung
In diesem ca. einstündigen Gespräch mit einem Psychologen, das aufgezeichnet werden muss, geht es um früheres Fehlverhalten, den Umgang mit den Verstößen und die Änderung Ihrer Einstellung dazu.
Die MPU dauert ca. 3 bis 4 Stunden. Das vorläufige Ergebnis wird im Regelfall — vorbehaltlich ausstehender Befunde — bereits am Untersuchungstag mitgeteilt. Das finale Gutachten erhalten Sie in zweifacher Ausfertigung zur Weitergabe an die Fahrerlaubnisbehörde.
Wichtig: Bei Nichtbestehen der MPU erhält die Führerscheinbehörde keine automatische Nachricht über das Ergebnis.
Tipp: Um das Verfahren zu beschleunigen, können Sie die Begutachtungsstelle beauftragen, eine Ausfertigung des positiven Gutachtens direkt an die Führerscheinstelle zu schicken.
Es besteht keine Möglichkeit, gegen die Anordnung einer MPU anzugehen, da es sich nicht um einen rechtsfähigen Bescheid handelt. Auch die Erfolgschancen einer Klage gegen das Ergebnis einer MPU sind begrenzt. Sinnvoll ist es jedoch, durch Ihren Rechtsanwalt klären zu lassen, ob statt einer MPU ein medizinisches Gutachten ausreicht.
Bleibt es bei der MPU, ist eine optimale Vorbereitung wesentlich. Diese sollte bereits während der Sperrfrist beginnen, da die Fragen insbesondere im psychologischen Teil anspruchsvoll sein können. Hierbei geht es um den Umgang mit dem Verkehrsdelikt und Ihre Einstellung dazu. Nur wenn der Psychologe ein Problembewusstsein für das Fehlverhalten erkennt, kann das MPU-Gutachten positiv ausfallen.
Sie haben die MPU nicht bestanden, da der Gutachter eine fehlende Eignung für das Führen von Fahrzeugen festgestellt hat?
Die gute Nachricht:
Die Untersuchung können Sie beliebig oft wiederholen, theoretisch bereits am nächsten Tag.
Die schlechte Nachricht: Was umgangssprachlich geringschätzig als „Idiotentest“ bekannt ist, bestehen gemäß der Bundesanstalt für Straßenwesen nur ca. 40 Prozent der Teilnehmer. Einer der Gründe dafür ist, dass die MPU unterschätzt und ohne fachkundige Unterstützung vorbereitet wird.
Prüfen Sie das Gutachten daher aufmerksam mit einem unserer Fachanwälte für Verkehrsrecht und weitere Fachgebiete. Besprechen Sie die aufgeführten Defizite und die erforderlichen Schritte. Die Rechtsanwaltskanzlei Dory unterstützt Sie gerne dabei, sich erfolgreich auf die Anforderungen der MPU vorzubereiten.
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