Führerscheinentzug – Gründe, Fristen, Einspruch
Eine Entziehung der Fahrerlaubnis kann aus unterschiedlichen Gründen angeordnet werden und zieht eine Sperrfrist nach sich, die vom jeweiligen Vergehen abhängig ist. Erst 6 Monate vor Ablauf dieser Sperrfrist können Sie die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Bei geringeren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist stattdessen auch ein Fahrverbot möglich. Bevor Sie Einspruch gegen den Führerscheinentzug einlegen, sollten Sie den Sachverhalt von einem unserer Experten für Verkehrsrecht prüfen lassen.
Wann kommt es zu einem Führerscheinentzug?
Sie haben die Geschwindigkeitsbegrenzung ignoriert, die Kreuzung bei Rotlicht überfahren oder nach einem Unfall Fahrerflucht begangen? Zum Schutz der Verkehrsteilnehmer sieht der Gesetzgeber im Strafgesetzbuch und der Straßenverkehrsordnung unterschiedliche Konsequenzen bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln vor: Verwarnungen, Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister (FAER), Fahrverbote, Entzug der Fahrerlaubnis und Freiheitsstrafen.
Der Führerscheinentzug (§ 3 StVG ) wird bei schwerwiegenden oder wiederholt begangenen Straftaten im Straßenverkehr verhängt und soll Verkehrssündern die Bedeutung ihres Vergehens verdeutlichen. Die Dauer der Maßnahme beträgt in der Regel zwischen 6 Monaten und 5 Jahren. In jedem Fall sind es schwerwiegende Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung , die zum Entzug der Fahrerlaubnis führen können.
Die Anordnung erfolgt durch die zuständige Verwaltungsbehörde oder gerichtlich. Der Bescheid ist wirksam nach Ablauf der Widerspruchsfrist oder Einspruchsfrist , ein Urteil wird rechtskräftig nach Ablauf der Rechtsmittelfrist.

Gut zu wissen
Beispiele für einen Führerscheinentzug
Wie unterscheidet sich das Fahrverbot von der Entziehung der Fahrerlaubnis?
Als Fahrverbot (§ 25 StVG ) wird der vorübergehende Entzug des Führerscheins bezeichnet. Das max. 3-monatige Fahrverbot kann eine Geldbuße ergänzen, die für grobe oder beharrliche Verletzung der Fahrzeugführerpflichten verhängt wird. Das Verbot gilt für alle Fahrzeugarten.
Nach Ablauf von höchstens vier Monaten müssen Sie den Führerschein bei der Behörde abgeben, die im Bußgeldbescheid genannt ist. Die Fristverlängerung auf 4 Monate setzt allerdings voraus, dass in den letzten 2 Jahren kein Fahrverbot gegen Sie verhängt wurde.
Sie können den Führerschein auch per Einschreibebrief schicken.
Wiedererteilung und Tilgungsfrist
Nach Ablauf eines Fahrverbots erhalten Sie den Führerschein per Post oder durch Abholung zurück.
Dagegen muss bei dem Entzug der Fahrerlaubnis eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden und gilt eine Sperrfrist, innerhalb derer keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Frühestens 6 Monate vor Ablauf dieser Sperrfrist können Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde die Wiedererteilung beantragen. Häufig ist die Entscheidung von einer angeordneten MPU, einer Nachschulung oder einem Abstinenznachweis abhängig.
Falls Sie die Verjährung des Führerscheinentzugs abwarten wollen, um einer MPU zu entgehen, müssen Sie sich auf eine 10- bis 15-jährige Tilgungsfrist (Verjährung) einstellen. Werden Sie innerhalb dieses Zeitraums beim Fahren ertappt, riskieren Sie eine Verlängerung oder eine neue Sperrfrist sowie eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.
Für wie lange wird die Sperrfrist für die Neuerteilung angeordnet?
Je nach Schwere des Verstoßes wird eine Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis zwischen sechs Monaten und fünf Jahren angeordnet (§ 69a Abs. 1 StGB ). Maßgeblich für die Höhe der Strafe ist auch, ob Sie in der Vergangenheit im Straßenverkehr bereits negativ aufgefallen sind.
Stellt das Gericht fest, dass die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der drohenden Gefahr nicht ausreicht, kann statt einer mehrjährigen Sperre eine lebenslange Sperrfrist angeordnet werden. Zudem kann das Gericht auch Fahrerlaubnisklassen für bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen von der Sperre ausnehmen, wenn dies im Einzelfall gerechtfertigt ist.
Bei Fahrverboten ergibt sich die Dauer unmittelbar aus dem Bußgeldbescheid oder dem Urteil.
Kann gegen den Führerscheinentzug Einspruch eingelegt werden?
Sie können gegen einen Bußgeldbescheid der Behörde Einspruch einlegen und dem Führerscheinentzug widersprechen. Dafür bleiben Ihnen in der Regel nur 14 Tage Zeit. Sofern der Einspruch der zuständigen Behörde fristgerecht zugeht, reicht diese ihn an das zuständige Gericht weiter. Entspricht die richterliche Entscheidung nicht Ihrem Antrag, können Sie dagegen Rechtsmittel einlegen.
Eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch den Strafrichter kann nur sehr selten in ein Fahrverbot umgewandelt werden. Häufiger wird der Verkürzung der Sperrfrist zugestimmt, wenn eine günstige Prognose dargestellt werden kann.
Um eine Einzelfallentscheidung zu Ihren Gunsten zu erwirken, lohnt sich stets eine frühzeitige anwaltliche Unterstützung.
Wie kann ein Anwalt helfen, wenn der Führerschein entzogen wurde?
Wenn eine Behörde den Entzug Ihres Führerscheins angeordnet hat, sollten Sie den Sachverhalt von unseren erfahrenen Experten für Verkehrsrecht und weitere Fachgebiete prüfen lassen. Dazu empfiehlt es sich, Akteneinsicht beantragen zu lassen und sich einen Überblick zu verschaffen. Unsere kompetenten Rechtsanwälte prüfen, ob es sich lohnt, im Rahmen eines Widerspruchs- oder Einspruchsverfahrens gegen den Führerscheinentzug vorzugehen oder die Verkürzung der Sperrfrist zu beantragen.
Haben Sie hierzu Fragen, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei für Verkehrsrecht.