Zugewinngemeinschaft: Erbe und Kinder
Eine Ehe ist eine Schicksalsgemeinschaft, was gut erkennbar wird bei einer Scheidung. Denn dann steht das Schicksal des Vermögens zur Debatte, das während der Ehe von den Ehepartnern erworben wurde und es müssen die damit verbundenen Konsequenzen bzw. Scheidungsfolgen geregelt werden.
Eine Folge einer Scheidung ist beispielsweise der Zugewinnausgleich, der erfolgt, wenn das Ehepaar im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt. Sie hat diverse Auswirkungen auf unterschiedliche Bereiche und ist vor allem für die Vermögensverhältnisse während und nach der Ehe von größter Relevanz. Daher sollten Brautpaare bei einer Eheschließung die Wahl des Güterstandes gut durchdenken.
Die Ehegatten leben in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft, falls in einem Ehevertrag nichts anderes als Güterstand vereinbart wurde. Das bedeutet, dass während der Ehe das Vermögen der Ehegatten voneinander getrennt bleibt und beim Tod eines der Ehepartner oder im Fall einer Scheidung ein Zugewinnausgleich durchgeführt wird.
Was man unter einem Zugewinn versteht und wie der Zugewinnausgleich bei einer Erbschaft aufgeteilt wird, können Sie im nachfolgenden Beitrag erfahren.
Was ist eine Zugewinngemeinschaft?
Haben Ehepaare keinen Ehevertrag, in dem sie Gütertrennung vereinbart haben, so leben sie automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Allerdings verschmilzt dabei das Vermögen der beiden Ehepartner nicht miteinander, sondern wird getrennt betrachtet. Das betrifft auch die Schulden, für die jeder Partner allein haftet.
Infolgedessen ist ein Ehepartner auch nicht automatisch zur Begleichung der Schulden des anderen verpflichtet. Aber es gibt Ausnahmen: Denn wenn ein Ehepartner für den anderen eine Bürgschaft abgegeben hat, so steht er unter Umständen auch in der Haftung.
Wie entsteht eine Zugewinngemeinschaft?
In einer Zugewinngemeinschaft darf außerdem auch niemand allein über sein Vermögen verfügen – und zwar selbst dann nicht, wenn er Eigentümer der von ihm angeschafften Haushaltsgüter ist. Veräußert werden dürfen insofern keine Haushaltsgegenstände wie beispielsweise ein Fernsehen oder eine Waschmaschine ohne das Einverständnis des jeweiligen Ehegatten.
Das Ende einer Zugewinngemeinschaft kann durch folgende Umstände ausgelöst werden:
- Aufhebung eines Ehevertrags
- Tod eines Ehepartners
- bei einer Scheidung
- Urteil des Familiengerichts auf vorzeitigen Zugewinnausgleich
Für einen Zugewinnausgleich ist die Berechnung immer abhängig von der Art und Weise, wie eine Zugewinngemeinschaft beendet wurde.
Was bewirkt eine Zugewinngemeinschaft?
Wenn während einer Ehe Luxusgüter, Immobilien, Bankguthaben erworben oder Schulden beglichen werden, dann verändern sich die Werte des Vermögens der Ehepartner. All diese Güter müssen bei der Zugewinnberechnung berücksichtigt werden, weil der Zugewinn der Differenzbetrag ist zwischen dem Endvermögen eines Ehepartners bei Auflösung der Zugewinngemeinschaft und seinem Startvermögen, das er mit in die Ehe eingebracht hat.
Der Zugewinnausgleich ist ein monetärer Anspruch, der unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden kann, wenn die Ehe eine Zugewinngemeinschaft war. Zur exakten Berechnung wird eine Vermögensauflistung herangezogen, um den Vermögenszuwachs beider Ehepartner während der Ehe zu ermitteln. Der Partner, der mehr Vermögen erwirtschaftet hat, muss dem anderen Ehepartner die Hälfte dieses zusätzlichen Zugewinns zahlen.