Rechtsanwaltskanzlei
Dory & Kollegen
Christophstraße 1
73033 Göppingen
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E-Mail: ra.dory@dory.de
Wenn es um einen Aufhebungsvertrag geht, steht für viele Arbeitnehmer die Frage nach der maximalen Abfindung im Vordergrund. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie das Beste aus Ihrer Situation herausholen können.
Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Im Gegensatz zur Kündigung bietet ein Aufhebungsvertrag oft die Möglichkeit, eine Abfindung auszuhandeln.
Die Höhe der Abfindung kann stark variieren und hängt unter anderem von der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Alter des Arbeitnehmers und den individuellen Verhandlungen ab. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Höhe der Abfindung, sodass Verhandlungsgeschick gefragt ist.
Eine maximale Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag zu erreichen, erfordert Vorbereitung, Verhandlungsgeschick und oft professionelle Unterstützung. Nutzen Sie unsere Tipps und holen Sie das Beste für sich heraus. Besuchen Sie Dory für weitere Informationen und Unterstützung. Frau Rechtsanwältin Elisabeth Marx ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und steht Ihnen professionell zur Seite.
Hochwertige Fachartikel von unseren Fachanwälten verfasst. Vollständig kostenlos abrufbar und zugeschnitten für den Beratungsbedarf. Sollten Sie eine auf Ihren persönlichen Fall zugeschnittene Beratung benötigen, so wenden Sie sich bitte direkt an unsere Anwaltskanzlei.
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