Aufhebungsvertrag im Krankheitsfall – diese Vor- und Nachteile sollten Sie kennen
Ein Aufhebungsvertrag wegen Krankheit verschafft Arbeitnehmern und Arbeitgebern die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Gegenüber einer Kündigung punktet der Aufhebungsvertrag mit Flexibilität und Verhandlungsspielraum. Die Initiative dafür kann von jeder der Parteien ausgehen. Ein Vorteil ist die inhaltliche Gestaltungsfreiheit der schriftlichen Vereinbarung. Arbeitnehmer sollten allerdings auch ihre Nachteile sorgfältig abwägen, z. B. die mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Inhalt eines Aufhebungsvertrages:
- Beendigungsgrund und -zeitpunkt des Arbeitsverhältnisses
- Fortzahlung der Vergütung
- Höhe und Zeitpunkt einer Abfindung
- Vereinbarungen zu Freistellung und Resturlaub
- Details zum Inhalt und zu Formulierungen des Arbeitszeugnisses
Welche Vor- und Nachteile hat ein Aufhebungsvertrag?
Vorteile für beide Parteien
- Arbeitsverhältnis endet ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist
- Arbeitnehmer und Arbeitgeber erlangen zügig Planungssicherheit
- Inhaltliche Gestaltungsfreiheit
- Kurzfristige und einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Zusätzliche Vorteile für Arbeitgeber
- Risiko einer langwierigen Kündigungsschutzklage entfällt
- Einbindung des Betriebsrats nicht erforderlich
Zusätzliche Vorteile für Arbeitnehmer
- Wechsel auf ein geeignetes Stellenangebot ohne Wartezeit möglich
- Ggf. höhere Abfindung verhandelbar
- Schlussformel „einvernehmlich“
Nachteile
Die Nachteile betreffen vorwiegend Arbeitnehmer, z. B.:
- Aufhebungsvertrag kaum rückgängig zu machen
- Verzicht auf gesetzlichen Kündigungsschutz
- Ggf. Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld wegen freiwilliger Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Anrechnung abgegoltener offener Ansprüche auf das Krankengeld („unechte Abfindung“)
- Gesetzlicher Anspruch auf Abfindung entfällt
Löst der Aufhebungsvertrag wegen Krankheit eine Sperrzeit aus?
Wer ohne wichtigen Grund einen Aufhebungsvertrag schließt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von 12 Wochen. Ob eine Krankheit einen wichtigen Grund darstellt, muss individuell beurteilt werden. Ohne Sperrzeit bleibt der Aufhebungsvertrag, wenn ein Arzt bestätigt, dass die Fortführung der Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar ist.
Kann ein krankheitsbedingter Aufhebungsvertrag widerrufen werden?
Sobald der Aufhebungsvertrag wirksam ist, kann er nur aus besonderen Gründen rückgängig gemacht werden.
Dazu gehören u. a.:
- Anfechtung aufgrund von Irrtum, arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung (§§ 119 ff. BGB)
- Verstoß gegen ein gesetzliches Gebot oder die guten Sitten
- Missachtung des „Gebots fairen Verhandelns“, (BAG, 7.2.2019, Az. 6 AZR 75/18)
Gibt es eine Alternative zum Aufhebungsvertrag wegen Krankheit?
Statt einen Aufhebungsvertrag zu schließen, können Arbeitgeber oder Arbeitnehmer eine Kündigung aussprechen. Diese ist zwar aufgrund der Kündigungsfristen unflexibel, sichert einem Arbeitnehmer jedoch den gesetzlichen Kündigungsschutz. Wird im Rahmen einer Kündigungsschutzklage ein gerichtlicher Vergleich getroffen, ist das Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld minimiert. Auch individuelle Vereinbarungen sind dann möglich.
Nützliche Tipps für Arbeitnehmer
Ein Aufhebungsvertrag wegen Krankheit des Arbeitnehmers bietet für alle Beteiligten attraktive Vorteile und Gestaltungsfreiheiten. Ist der Arbeitgeber an einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses interessiert, verschafft das dem erkrankten Mitarbeiter eine gute Ausgangsbasis für die Verhandlungen über eine finanzielle Entschädigung.
Sorgfältig abwägen sollten Arbeitnehmer einen Verzicht auf den gesetzlichen Kündigungsschutz, der es erheblich erschwert, sich später gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu wehren. Zudem ist es ratsam, sich zur drohenden Verhängung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld anwaltlich beraten zu lassen.