Arbeitsvertrag Gesetz: Übergang von befristet zu unbefristet
Arbeitsvertrag Gesetz. Der Arbeitsvertrag ist die Basis und Grundlage eines Beschäftigungsverhältnisses, der Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt. In ihm ist das Beschäftigungsverhältnis begründet und man unterscheidet generell zwischen einem befristeten und einem unbefristeten Arbeitsvertrag.
Bei einem befristeten Arbeitsvertrag ist keine zusätzliche Kündigung vonnöten, denn das Arbeitsverhältnis endet zur vereinbarten Frist, die im Arbeitsvertrag angegeben sein muss. Ein nachträgliches Befristen des Vertrages ist nicht möglich. Außerdem ist die Schriftform bei befristeten Arbeitsverträgen zwingend.
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) definiert und wird dort geregelt.
Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag wird das Beschäftigungsverhältnis für eine unbestimmte Zeitdauer eingegangen, und endet erst mit einer Kündigung.
Ein Arbeitsvertrag kann entweder schriftlich, mündlich oder auch stillschweigend abgeschlossen werden. Ein stillschweigendes Zustandekommen ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit aufnimmt, der Arbeitgeber dem nicht widerspricht und dem Arbeitnehmer seinen Lohn oder sein Gehalt zahlt.
Gibt es weder schriftliche noch mündliche Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, gelten die entsprechenden tarifvertraglich vorgegebenen Konditionen.
Wichtige Aspekte zum Thema Arbeitsvertrag sowie Antworten auf die Frage, wann ein befristeter Arbeitsvertrag automatisch unbefristet wird, erläutern wir im folgenden Beitrag.
Arbeitsvertrag Gesetz – Definitionen : befristeter und unbefristeter Arbeitsvertrag
Die Entscheidung über einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrags liegt prinzipiell beim Arbeitgeber. Ein befristeter Arbeitsvertrag wird in aller Regel auf Wunsch des Arbeitgebers geschlossen. Ein Grund dafür sind die strengen Regeln und Auflagen des deutschen Kündigungsschutzrechts. Denn wenn ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag angestellt hat, unterliegt das Beschäftigungsverhältnis den Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes. Das kann dem Arbeitgeber Schwierigkeiten bereiten, den Arbeitnehmer zu kündigen.
Aus diesem Grund ziehen Arbeitgeber es vor, das Arbeitsverhältnis von Beginn an nur für eine bestimmte Zeit abzuschließen, damit sie nach Ablauf dieser Zeit neu entscheiden können, ob sie den Arbeitnehmer weiterhin im Unternehmen beschäftigen möchten oder nicht.
Befristeter Arbeitsvertrag:
Grundsätzlich lassen sich zwei Arten einer Befristung unterscheiden: Zum einen gibt es den Arbeitsvertrag der nach dem Kalender befristet wird und der eine Frist bis zu zwei Jahre haben kann. Zum anderen gibt es den Arbeitsvertrag, der aus bestimmten Gründen nur für eine bestimmte Dauer zustande kommt. Fallen diese weg, endet der Arbeitsvertrag, ohne dass eine Kündigung dafür nötig ist. Man bezeichnet dies juristisch auch als „Befristung mit Sachgrund“.
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist für den Arbeitnehmer immer nachteilig, da er stets befürchten muss, dass er mit dem Ablauf des Arbeitsvertrages seine Beschäftigung verliert. Außerdem ist seine rechtliche Position gegenüber dem Arbeitgeber sehr viel schwächer.
Unbefristeter Arbeitsvertrag:
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist vor allem für Arbeitnehmer interessant, weil er ihnen ein gewisses Maß an Sicherheit bietet. Denn wer einen unbefristeten Arbeitsvertrag in den Händen hält, kann im Grunde genommen bis zur Rente im jeweiligen Unternehmen arbeiten.
Sollte vor einem neuen Arbeitsvertrags-Abschluss bereits ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestanden haben, dann muss nach einem befristeten ein unbefristeter Arbeitsvertrag folgen, besonders wenn innerhalb von zwei Jahren der Vertrag bereits drei Mal verlängert worden ist. Will der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter darüber hinaus beschäftigen, muss er ihm einen unbefristeten Arbeitsvertrag anbieten.
Bei einem befristeten Vertrag darf die Gesamtdauer in einem Unternehmen nicht länger als zwei Jahre betragen.