Rechtsanwalt Werner Dory in Göppingen

Werner Dory

Freier Mitarbeiter der Kanzlei Dory & Marx

Studium der Rechtswissenschaften an der Erberhard Karls Universität Tübingen zugelassen als Rechtsanwalt seit 1980

Darüber hinaus ist Herr Dory

  • Mitglied Forum für Erbrecht

Über mich

Um eine möglichst hohe Effizienz unserer rechtsanwaltlichen Tätigkeit zu gewährleisten, haben wir uns auf unterschiedliche Fachrichtungen spezialisiert. Aufgrund meiner besonderen Sachkunde wurde mir von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart im Dezember 2005 der Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht und im Januar 2008 der Titel Fachanwalt für Erbrecht verliehen. Nach langjähriger erfolgreicher Tätigkeit auf dem Gebiet des Verkehrsrechts habe ich den Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht aus Altersgründen zurückgegeben. Unverändert setze ich jedoch meine umfassende Expertise, die ich durch mehr als vier Jahrzehnte Berufserfahrung und die regelmäßige Teilnahme an einschlägigen Fortbildungsveranstaltungen – unter anderem am Deutschen Autorechtstag in Königswinter sowie an Seminaren der KFZ-Innung Region Stuttgart – erworben habe, im Interesse meiner Mandantschaft ein.

Den Fachanwaltstitel für Erbrecht habe ich bis einschließlich des Jahres 2025 geführt und diesen mit Wirkung zum Jahr 2026 altersbedingt freiwillig zurückgegeben. Auch insoweit bringe ich meine über viele Jahre erworbene besondere Erfahrung und vertiefte Fachkenntnis weiterhin in die anwaltliche Beratung und Vertretung ein. Durch kontinuierliche Fortbildung im Erbrecht stehe ich meiner Mandantschaft unverändert mit fundiertem, praxisorientiertem Fachwissen zur Seite.

Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen.

Kontakt zu Herrn Werner Dory

Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Sekretariat auf. Ihre Ansprechpartnerin ist in diesem Fall Frau Christina Schönberger.

07161 96062-17

Christina.Schoenberger@dory.de

Allgemeines Kontaktformular

Frau Schönberger koordiniert die Termine von Herrn Werner Dory und stellt sicher, dass er für wichtige Aufgaben wie Mandantenberatung, Fallbearbeitung oder Gerichtstermine ausreichend Zeit hat. Sie kann bereits einen passenden Termin vorschlagen oder, falls nötig, ihn auf dringliche Anfragen hinweisen. In einem ersten Kontakt können Basisinformationen wie Name, Anliegen oder Dringlichkeit aufgenommen werden. Dadurch kann der Anwalt sich besser auf das Gespräch vorbereiten und gezielt auf die Bedürfnisse des Mandanten eingehen.