Anwalt Familienrecht Göppingen – Dory & Marx

Fachanwalt für Familienrecht in Göppingen

Die meisten denken bei einer Hochzeit nicht an eine mögliche Ehescheidung – und doch sollte man vorbereitet sein. Fast jede dritte Ehe wird geschieden. Und gerade in Friedenszeiten ist es sinnvoll, klare Regelungen für den Ernstfall zu treffen. Eine Trennung und Scheidung ist nicht nur emotional belastend, sondern auch juristisch und finanziell herausfordernd. Fragen zu Unterhalt, Vermögen und Sorgerecht sind komplex und erfordern eine frühzeitige juristische Beratung. Dafür steht Ihnen unsere Rechtsanwältin Elisabeth Marx tatkräftig und kompetent zur Seite.

Gut zu wissen

  • Effizient und schnell zu Ihrem Recht

  • Fundierte Betreuung und Expertise

  • Synergieeffekte durch direkten Austausch unter den Fachgebieten

Kompetent und erfahren im Familienrecht – Rechtliche Vertretung im Raum Göppingen

Eine frühzeitige Beratung ist im Familienrecht entscheidend – Nehmen Sie heute Kontakt auf

Mit einer frühzeitigen Beratung durch Frau Rechtsanwältin Elisabeth Marx können Sie Ihre Zukunft aktiv gestalten und rechtzeitig die Weichen für ein geordnetes Verfahren stellen. Unabhängig davon, ob Sie Vorsorge durch einen Ehevertrag treffen möchten oder Unterstützung bei einer Trennung benötigen – wir stehen Ihnen in Göppingen und Umgebung außergerichtlich und gerichtlich zur Seite.

Kontaktieren Sie uns gerne noch heute und lassen Sie sich von unserer erfahrenen Fachanwältin für Familienrecht beraten. Gemeinsam finden wir Lösungen, die Sie entlasten und Ihre Interessen schützen.

Elisabeth Marx

Elisabeth Marx

Rechtsanwältin sowie Fachnwältin für Familienrecht und Arbeitsrecht

FAQ – Fragen und Antworten

Was ist das Familienrecht und was regelt es?

Das Familienrecht ist ein komplexer Rechtsbereich innerhalb des Zivilrechts, der sich mit familiären Bindungen, Trennungen, Verwandtschaftsgraden und Unterhaltsverpflichtungen befasst (§§ 1297–1921 BGB). Die Probleme der Beteiligten erfordern einen guten Anwalt, der Kenntnis aktueller Gesetzesfassungen und Gerichtsurteile hat.

Im Einzelnen umfasst das Familienrecht u. a. diese Themen:

  • Ehe- und Scheidungsangelegenheiten: Trennungsphase, Wohnungszuweisung, Hausratsteilung, Ehegattenunterhalt
  • Kindesangelegenheiten: Regelung zum Umgangsrecht, Unterhaltsansprüche, Kindeswohlbegehren, Adoption, Abstammungsunterlagen
  • Versorgungs- und Güterrechtsauseinandersetzungen
  • Gewaltschutzangelegenheiten: Kontakt- und Näherungsverbot
  • Sonstige Familienangelegenheiten: Ehen mit ausländischen Partnern, noch bestehende eingetragene Lebenspartnerschaften, Eheverträge
Wie finde ich einen guten Anwalt für Familienrecht?

Zunächst sollten Sie sich im Familien- und Bekanntenkreis nach positiven Erfahrungen mit einem Anwalt im Familienrecht erkundigen. Wenn Sie nicht fündig werden, nutzen Sie zum Beispiel die Anwaltssuche der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) oder das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins. Auf solchen Portalen lassen sich Anwälte nach Fachgebieten und Regionen filtern.

Wichtig: Wer sich stattdessen im Internet nach Tipps für einen Anwalt umsieht, sollte Zeit in eine umfassende Hintergrundrecherche investieren und Bewertungen kritisch betrachten.

Was macht einen guten Anwalt für Familienrecht aus?

Das Familienrecht entwickelt sich durch die Vielzahl an Gerichtsprozessen besonders schnell. Unsere Fachanwälte haben sich auf ihre Rechtsgebiete spezialisiert und verfolgen die laufende Rechtsprechung ständig.

Darüber hinaus weisen diese Kriterien auf einen guten Anwalt hin:

  • Beratungskompetenz: Nimmt der Anwalt Sie ernst und geht auf Ihre Fragen und Probleme ein?
  • Streitschlichtung: Ein erfahrener Anwalt findet vorrangig Lösungen, die Streitigkeiten in der Familie vermeiden oder verkürzen.
  • Diskretion: Außer von einer fundierten Expertise profitieren Sie auch von der Diskretion eines guten Anwalts. Dessen Beratung erfolgt stets loyal, unvoreingenommen und verschwiegen.
  • Engagement und Durchsetzungsvermögen: Ein guter Anwalt kann Ihr Recht außergerichtlich und gerichtlich durchsetzen.
  • Erreichbarkeit: Ihr Anwalt sollte auf verschiedenen Wegen erreichbar sein und in Fällen besonderer Härte mit einem Soforttermin reagieren.
Was macht ein Anwalt für Familienrecht?

Ein Anwalt für Familienrecht verschafft sich im ersten Schritt einen Überblick, um individuelle Lösungsstrategien für Sie zu entwickeln. Dieser Schritt ist besonders wichtig, da beispielsweise Vereinbarungen im Rahmen der Scheidung jahrelang Bestand haben. Zudem ist der Rechtsbereich sehr vielschichtig und erstreckt sich weiter, als es Ehe- und Kindschaftsrecht vermuten lassen. Familiäre Veränderungen haben meist auch sozialrechtliche, erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Konsequenzen.

Wir, die Experten für Familienrecht der Kanzlei Dory, sind uns der weitreichenden Bedeutung einer juristischen Vertretung bewusst. Daher analysieren wir unvoreingenommen Ihr Anliegen und stellen Ihnen mögliche Lösungswege vor. Das primäre Ziel ist die außergerichtliche Klärung, um langwierige Prozesse zu vermeiden. Gelingt das nicht, setzen wir uns vor Gericht engagiert für Ihre Rechte ein.

Was kostet im Familienrecht eine Erstberatung?

Zwischen einem Anwalt für Familienrecht und dem Mandanten wird ein Dienstvertrag geschlossen. Die Leistungen rechnet der Anwalt nach dem „RVG“ ab. Diese Abkürzung steht für „Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte“.

Das Honorar können Sie mithilfe eines Gebührenrechners grob einordnen.

Das ist bei einer Erstberatung in unserer Rechtskanzlei Dory nicht erforderlich. Für eine erste Einschätzung Ihrer Situation berechnen wir 190,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer. Der Betrag ist sofort fällig und kann in bar oder per Girocard beglichen werden. Reicht die angesetzte Stunde für eine umfassende Erstberatung nicht aus, schließen wir mit Ihnen eine schriftliche Vergütungsvereinbarung.

Was ist eine einstweilige Anordnung im Familienrecht?

Wenn ein Rechtsstreit im Familienrecht noch nicht entschieden wurde, regelt eine einstweilige Anordnung vorübergehend offene Fragen. Die Anordnung ist verbindlich, sobald sie dem betroffenen Ehepartner zugestellt wurde. Der Antrag kann von jeder Partei auch ohne anwaltliche Vertretung gestellt werden. Wir empfehlen jedoch, einen erfahrenen Anwalt unserer Rechtskanzlei zu beauftragen. Möglich sind z. B. einstweilige Anordnungen zu Unterhaltsfragen, Getrenntleben der Eheleute, elterliche Sorge und Umgangsrecht, Wohnungszuweisung und Gewaltschutzgesetz sowie Prozesskostenhilfe.

Das Gericht entscheidet im mündlichen oder schriftlichen Verfahren. Beschlüsse im mündlichen Verfahren sind unanfechtbar, es sei denn, es wird über das Sorgerecht oder die Wohnungszuweisung entschieden. Bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren kann die Gegenseite eine mündliche Verhandlung verlangen.

Welche rechtlichen Konsequenzen hat eine Scheidung im Familienrecht?

Wer sich scheiden lassen will, muss vor dem notwendigen gerichtlichen Scheidungstermin einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Zwischen den Ehepartnern müssen unüberwindbare Differenzen bestehen. Selbst wenn diese nachweisbar sind, verlangt das Familienrecht eine Trennungsphase. Die emotionale, räumliche und wirtschaftliche Trennung der Ehepartner soll sicherstellen, dass diese nicht unüberlegt handeln.
  • Bei einer einvernehmlichen Scheidung beträgt die Trennungszeit ein Jahr, bei strittiger Scheidung verlängert sie sich auf bis zu 3 Jahre. Der Zeitraum beginnt am Trennungstag. Eine Rückdatierung ist unzulässig. Die Trennungsphase darf nur verkürzt werden, wenn einer der Beteiligten eine unzumutbare Härte nachweisen kann.
  • Ohne juristische Vertretung kann kein Scheidungsantrag eingereicht werden. Das „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ verlangt die Vertretung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt (§ 114 FamFG). Online-Scheidungen sind nicht möglich.
  • Das Familiengericht ordnet den Versorgungsausgleich an (bei Ehen bis zu drei Jahren erfolgt dieser nur auf Antrag einer der Eheleute). Die zuständigen Versorgungsträger ermitteln dann die während der Ehe erworbenen Anwartschaften.
Wie regelt das Familienrecht Sorge- und Umgangsrecht?

Um es vorwegzunehmen: Sorge- und Umgangsrecht werden gerne in einem Atemzug genannt, sind allerdings differenziert zu betrachten:

Sorgerecht
Das Sorgerecht berechtigt eines oder beide Elternteile, wichtige Entscheidungen zum persönlichen und finanziellen Wohl des Kindes zu treffen (§ 1626 BGB). Diese betreffen die Lebensführung, Gesundheitsfürsorge, Ausbildung, Aufsichtspflicht, Vermögensverwaltung und die gesetzliche Vertretung.

Das Sorgerecht wird bei einer Scheidung zwischen den Elternteilen aufgeteilt oder einem Elternteil übertragen.

Umgangsrecht

Beide Elternteile und das Kind haben das Anrecht auf regelmäßigen Umgang miteinander. Darunter versteht der Gesetzgeber nicht nur persönlichen Kontakt, sondern auch per Telefon, E-Mail, SMS und Internet. Beiden Elternteilen stehen bei berechtigtem Interesse auch Informationen über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu, sofern diese nicht das Kindeswohl gefährden (§ 1686 BGB). Diese Regelungen gelten auch für Großeltern, Geschwister, Pflegeeltern und andere Angehörige.

Das Umgangsrecht ist stets eine Einzelfallentscheidung und von der familiären Situation abhängig. Wenn sich die Eltern nicht einigen können, beschließt das Familiengericht meist eine 14-Tage-Regelung für die umgangsberechtigten Elternteile.

Was ist bei der Regelung des Unterhalts zu beachten?

Unterhalt schuldet eine Person einer anderen Person für deren Lebensbedarf. Das betrifft minderjährige Kinder oder Elternteile, die nicht für den eigenen Unterhalt aufkommen können. Die Leistung erfolgt durch finanzielle Zuwendung oder in Form von Gegenständen, persönlicher Betreuung, Erziehung und Pflege.

Kindesunterhalt
Kindesunterhalt genießt Vorrang gegenüber anderen Unterhaltsformen. Die Unterhaltshöhe und der Selbstbehalt orientieren sich am Einkommen der unterhaltspflichtigen Personen. Bei Bedarf findet ein familienrechtlicher Ausgleich statt.

Während der Elternteil, bei dem das Kind lebt, seinen Beitrag durch die Erziehung und Betreuung leistet, schuldet der andere Elternteil den sogenannten „Barunterhalt“. Verweigert dieser die Zahlung, kann der Unterhalt eingeklagt werden. Die Rechtsprechung orientiert sich an den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle. Bis zur Entscheidung des Gerichts erwirken unsere Experten für Familienrecht gerne einen staatlichen Unterhaltsvorschuss.

Erwachsenenunterhalt
Zusätzlich zum Kindesunterhalt kann Unterhalt für den anderen Elternteil anfallen.

Möglich sind:

  • Nachehelicher Unterhalt
  • Trennungsunterhalt
  • Betreuungsunterhalt bei einem nicht ehelichen Kind (§ 1615I BGB)