Ärtzepfusch
Als Ärztepfusch wird umgangssprachlich ein Behandlungs- oder auch ein Aufklärungsfehler bezeichnet, welcher zu einem Schaden bei der zu behandelnden Person geführt hat. Doch nicht jeder Schaden stellt einen solchen Behandlungs- oder Aufklärungsfehler dar, sprich nicht bei jedem Schaden handelt es sich um einen verschuldeten Ärztepfusch in diesem Sinne.
Was tun bei Verdacht auf Ärztepfusch?
Wenn Sie den Verdacht haben, bei Ihnen kam es zu dem Fall eines Ärztepfusches , sollten Sie unbedingt für sich genauestens dokumentieren, was Ihnen von den Ärzten mitgeteilt wurde, welche Behandlungen und Therapien Ihnen vorgeschlagen worden sind und wie Ihnen die Behandlung erklärt wurde.
Sodann sollten Sie eine Fotodokumentation erstellen und sich notieren, welche Schmerzmittel oder Antibiotika Sie einnehmen mussten oder eingenommen haben und für welchen Zeitraum. Generell sollten Sie Ihre Schmerzen und die Folgen des Ärztepfusch so genau wie möglich beschreiben und festhalten und insbesondere auch, welche Arbeiten oder Handlungen Sie nicht mehr ausüben können und für wie lange.
Da es rechtlich gesehen in diesem Bereich erhebliche Schwierigkeiten bezüglich der Beurteilung und der Festlegung eventueller Schmerzensgelder gibt, raten wir Ihnen, sich professionelle rechtliche Hilfe zu holen.
Hierzu können Sie jederzeit ein Erstberatungsgespräch bei uns vereinbaren, in welchem wir Ihnen genauestens erläutern, wo die Probleme rechtlich gesehen liegen und mit welchen Schwierigkeiten zu rechnen ist. Außerdem können wir Ihnen die verschiedensten Möglichkeiten zum rechtlichen Vorgehen erläutern.
Der erste Schritt um festzustellen, ob ein Ärztepfusch vorliegt besteht darin, die Patientenunterlagen anzufordern die mit der Behandlung im Zusammenhang stehen und über diese ein Sachverständigengutachten einzuholen, in welchem festgestellt wird, ob ein Ärztepfusch in Form eines Behandlungsfehlers vorliegt oder nicht. Dieses Sachverständigengutachten kann entweder privat eingeholt werden, wobei die Kosten hier selber zu tragen sind und ein Kostenerstattungsanspruch in der Regel nicht besteht.
Es kann bei gesetzlich krankenversicherten Patienten jedoch auch ein sog. MDK-Gutachten eingeholt werden, welches über die Krankenkasse beantragt wird. Bei dem MDK-Gutachten handelt es sich um ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, welcher aus Sicht der Ärzteschaft feststellt, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht.
Eine andere Möglichkeit für die Einholung eines Gutachtens besteht bei der Gutachterkommission der jeweils zuständigen Landesärztekammer. Für die Einholung eines Gutachtens und die Anforderung der Patientenakten kann ein Zeitraum von 10 bis 12 Monaten eingeplant werden. Nach Einholung dieses Gutachtens betreffend die medizinische Sicht der Dinge, ist es nun an uns als Ihrem Rechtsanwalt, die rechtliche Seite des Geschehens zu beurteilen und die rechtlichen Erfolgsaussichten zu beurteilen.
Sodann kann zunächst in außergerichtliche Verhandlungen getreten werden. Hierbei wird zunächst ohne Anrufung eines Gerichtes darüber verhandelt, welche tatsächlichen Zahlungen oder Kosten zu tragen sind, um den festgestellten Behandlungsfehler wieder gut zu machen. Sollte die Gegenseite hierauf nicht eingehen, so ist zu überlegen, welche weitere Schritte einzuleiten sind.

Gut zu wissen
Was versteht man unter Ärtzepfusch?
„Ärztepfusch“ bedeutet, dass ein Arzt Behandlungsfehler begangen hat. Bei der Behandlung eines Patienten wurden somit nicht die anerkannten Regeln der Ärzteschaft eingehalten.
Für das weitere Vorgehen gibt es verschiedene Möglichkeiten, die je nach Situation in Betracht kommen:
Wie hoch liegt das Schmerzensgeld bei einem Behandlungsfehler?
Sollte sich der Verdacht eines Ärztepfusches erhärten oder sogar bestätigen, so gilt es zu ermitteln, was Ihnen als Geschädigtem zusteht. Hier kommen verschiedene Positionen in Betracht:
Je nach konkretem Fall kann es sein, dass weitere Positionen zur Zahlung offen stehen, die einer Überprüfung auf ihre Notwendigkeit und auch auf ihre Durchsetzbarkeit bedürfen. Hierzu können Sie gerne einen Termin mit uns vereinbaren. Wir können Ihnen diesbezüglich sofort weiterhelfen und unterstützen Sie tatkräftig dabei, Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen und geltend zu machen, während wir trotzdem auf all Ihre Bedürfnisse eingehen und keine Fragen unbeantwortet lassen.
Haben Sie hierzu Fragen, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei für Medizinrecht.
Was macht man bei einem Ärztepfusch?
Gesetzliche Krankenkassen sollten Versicherte unterstützen, die einen Behandlungsfehler vermuten. Wenn Sie krankenversichert sind, schützt Sie Ihr Versicherungsschutz vor Schäden, die durch einen Unfall entstehen. Die Krankenkasse kann den Ärztlichen Dienst mit einem Gutachten beauftragen.
Wie entstehen Behandlungsfehler?
Behandlungsfehler entstehen beispielsweise durch Fehler in der Organisation und durch unzureichendes Personal. Defizite im Hygienemanagement und unzureichende Ausstattung.