Rechtsanwalt Robert Dory in Göppingen

Robert Dory

Managing Partner der Kanzlei Dory & Marx

Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen

Zugelassen als Rechtsanwalt seit 1988

Darüber hinaus ist Herr Dory

  • ADAC Vertragsanwalt
ADAC-Vertragsanwalt Rober Dory in Göppingen

Über mich

Ich stamme aus Göppingen, bin hier geboren und aufgewachsen, habe das Hohenstaufengymnasium in Göppingen besucht und dort mit dem Abitur abgeschlossen.

Mit Abschluss durch das erste juristische Staatsexamen, anschließendem dreijährigen Referendariatsdienst am Landgericht Ulm, folgte im Jahr 1988 der Abschluss zum Volljuristen mit dem zweiten juristischen Staatsexamen.

Unmittelbar anschließend hieran nahm ich meine Tätigkeit als Rechtsanwalt in Göppingen auf, die ich seit 1988 ununterbrochen ausübe. Im Jahr 2006 wurde mir aufgrund nachgewiesener besonderer Kenntnisse und Praxis von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart die Berechtigung verliehen, die Fachanwaltsbezeichnungen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen. Ebenfalls seit dem Jahr 2006 bin ich vom ADAC als Vertragsanwalt mit der Betreuung dessen Mitglieder betraut. Intensive Kenntnisse und langjährige Erfahrung bestehen auch auf weiteren Rechtsgebieten, wie etwa im allgemeinen zivilen Vertragsrecht.

Heute führe ich zusammen mit Rechtsanwältin Elisabeth Marx die Kanzlei Dory & Marx als geschäftsführender Partner.

Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen.

Kontakt zu Herrn Robert Dory

Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Sekretariat auf. Ihre Ansprechpartnerin ist in diesem Fall Frau Claudia Lopes de Oliveira.

07161 96062-14

Claudia.LopesdeOliveira@dory.de

Allgemeines Kontaktformular

Frau Lopes de Oliveira koordiniert die Termine von Herrn Robert Dory und stellt sicher, dass er für wichtige Aufgaben wie Mandantenberatung, Fallbearbeitung oder Gerichtstermine ausreichend Zeit hat. Sie kann bereits einen passenden Termin vorschlagen oder, falls nötig, ihn auf dringliche Anfragen hinweisen. In einem ersten Kontakt können Basisinformationen wie Name, Anliegen oder Dringlichkeit aufgenommen werden. Dadurch kann der Anwalt sich besser auf das Gespräch vorbereiten und gezielt auf die Bedürfnisse des Mandanten eingehen.