Anwalt für Immobilienrecht in Göppingen – Dory & Marx

Anwalt für Immobilienrecht in Göppingen

Immobilienrecht ist ein komplexes und vielseitiges Rechtsgebiet, das zahlreiche rechtliche Aspekte rund um den Erwerb, die Nutzung und die Veräußerung von Immobilien umfasst. Für Privatpersonen, Unternehmen und Investoren kann es von entscheidender Bedeutung sein, juristische Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und rechtssichere Entscheidungen zu treffen. Unsere Rechtsanwaltskanzlei Dory & Marx ist Ihr zuverlässiger Partner, wenn es darum geht, Ihre Interessen in diesem Bereich zu wahren. Mit fundierter Expertise und jahrelanger Erfahrung steht Ihnen Rechtsanwalt Robert Dory in allen Fragen des Immobilienrechts kompetent zur Seite.

Gut zu wissen

  • Effizient und schnell zu Ihrem Recht

  • Fundierte Betreuung und Expertise

  • Synergieeffekte durch direkten Austausch unter den Fachgebieten

Was ist Immobilienrecht?

Das Immobilienrecht regelt alle rechtlichen Belange, die mit Grundstücken und Immobilien zusammenhängen. Dazu gehören unter anderem:

  • Kauf und Verkauf von Immobilien

  • Grundstücksrechtliche Fragen

  • Mietrecht und Pachtrecht

  • Baurecht

  • Finanzierung und Grundpfandrechte

  • Wohnungseigentumsrecht

Ob es um den rechtssicheren Kaufvertrag, die Regelung von Nachbarschaftsstreitigkeiten oder auch die Durchsetzung von Mietforderungen geht – unsere Kanzlei Dory & Marx bietet Ihnen umfassende Beratung und präzise Lösungen.

Öffentliche und private Bereiche des Immobilienrechts

Das Immobilienrecht teilt sich grundsätzlich in zwei wichtige Bereiche auf:

Wie wir Sie im Immobilienrecht unterstützen

Immobilien sind oft mit hohen finanziellen und emotionalen Werten verbunden sind. Daher legen wir großen Wert auf eine individuelle und vertrauensvolle Betreuung. Unser Rechtsanwalt für Immobilienrecht Robert Dory zeichnet sich aus durch fundiertes Fachwissen über stetige Weiterbildung, Kenntnisse der aktuellen Gesetzgebung und persönliche Erfahrung durch zahlreiche erfolgreich abgeschlossene Mandate im Bereich des Immobilienrechts. Darüber hinaus zeigt er viel Verständnis für Ihre individuellen Bedürfnisse und erarbeitet maßgeschneiderte Lösungen. Mit seinem Engagement sorgen wir dafür, dass Ihre Rechte gewahrt und Ihre Interessen optimal vertreten werden.

Im Bereich des Immobilienrechts ist Robert Dory ein Spezialist, der Sie letztendlich in einer Vielzahl rechtlicher Fragen rund um Immobilien und Grundstücke unterstützen kann. Er berät Sie bei der Gestaltung und Prüfung von Kauf-, Verkaufs- sowie Mietverträgen und hilft bei Erb- und Nachlassfragen sowie Immobilienfinanzierungen.

Bei Konflikten, wie Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern oder Nachbarschaftsstreitigkeiten, übernimmt er die Vertretung vor Gericht und bei Verwaltungsverfahren, etwa bei Baugenehmigungen. Zudem sorgt er im Falle eines Falles für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Auch zu speziellen Themen, wie Zwangsversteigerungen, Denkmalschutz, Wegerechten und Wohnungseigentumsrecht, Umwelt- und Bauvorhaben oder insbesondere bei Haftungsfragen bzw. Haftung von Bauunternehmern und Architekten, kann Sie Robert Dory kompetent unterstützen, beraten und Ihre Interessen schützen.

Was kann ich allgemein erwarten?

  • Beratung und Vertragsgestaltung:
    Erstellung und Prüfung von Kaufverträgen, Mietverträgen, Pachtverträgen u.s.w.

  • Konfliktlösung:
    Vertretung bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten, z. B. bei Baumängeln oder Mietstreitigkeiten.

  • Grundstücksrecht:
    Beratung zu Grunddienstbarkeiten, Erbbaurechten und Grenzstreitigkeiten.

  • Baurecht:
    Unterstützung bei Bauverträgen, Bauabnahmen und Mängelansprüchen (siehe auch Bau- und Architektenrecht).

Wen betrifft das Immobilienrecht?

Das Immobilienrecht betrifft in der Praxis eine Vielzahl von Personen und Gruppen. Dazu gehören vor allem Immobilienbesitzer, wie private Eigentümer von Wohnungen, Häusern oder Grundstücken, die ihre Immobilie kaufen, verkaufen, vermieten oder verwalten möchten. Mieter und Pächter gehören ebenfalls dazu, da sie rechtliche Unterstützung benötigen, um ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und durchzusetzen, sei es bei der Vertragsgestaltung, bei Konflikten mit dem Vermieter oder bei Fragen zur Kündigung.

Auch Investoren und Bauträger, die in den Immobilienmarkt investieren oder Bauprojekte durchführen, sind stark vom Immobilienrecht betroffen. Sie müssen sicherstellen, dass alle rechtlichen Anforderungen, wie Bau- und Nutzungsbestimmungen, eingehalten werden. Immobilienentwickler, Architekten und Bauunternehmer müssen sich ebenfalls mit rechtlichen Aspekten auseinandersetzen, etwa bei der Einhaltung von Bauvorschriften oder der Haftung für Mängel.

Ebenfalls betroffen sind Banken und Finanzinstitute, die Immobilienfinanzierungen anbieten oder abwickeln, sowie Makler und Immobilienverwalter, die im Auftrag von Eigentümern Verträge schließen und Verwaltungsaufgaben übernehmen. Auch die öffentlichen Behörden spielen eine Rolle, beispielsweise bei der Genehmigung von Bauprojekten oder der Durchsetzung von Planungs- und Nutzungsrechten. In all diesen Fällen ist das Immobilienrecht relevant, um die jeweiligen Interessen zu schützen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen einzuhalten.

Bei Fragen oder dem Wunsch auf eine Erstberatung, wenden Sie sich gerne an uns.

So können Sie von einer immobilienrechtlichen Beratung oder Vetretung profitieren

  • Rechtliche Sicherheit und Schutz vor Fehlentscheidungen

  • Gestaltung und Prüfung von Verträgen für rechtliche Sicherheit

  • Identifikation von Risiken in Immobiliengeschäften

  • Professionelle Vertretung bei rechtlichen Streitigkeiten

  • Vermeidung finanzieller Verluste und rechtlicher Nachteile durch Fehler oder unfaire Klauseln

  • Unterstützung bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (z.B. Baugenehmigungen, Mietrecht, Erbfragen)

  • Wahrung der eigenen Interessen und umfassende rechtliche Absicherung in Immobilienangelegenheiten

Welche Gesetze berührt das Immobilienrecht?

Das Immobilienrecht umfasst einen sehr umfangreichen Bereich des Rechts und berührt eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften, die unterschiedliche Aspekte von Immobilien betreffen. Es ist schwer, eine genaue Anzahl zu nennen, da das Immobilienrecht nicht in einem einzigen Gesetz zusammengefasst ist, sondern vielmehr viele verschiedene Gesetze und Regelwerke einschließt.

Zu den wichtigsten Gesetzen, die das Immobilienrecht berühren, zählen jedoch:

Beispiele für Vorschriften und Gesetze im Speziellen

Darüber hinaus

Viele weitere Vorschriften ergänzen die lange Liste, wie das Handelsgesetzbuch (HGB) für gewerbliche Immobiliengeschäfte, das öffentliche Baurecht und kommunale Satzungen, die den Bau und die Nutzung von Immobilien betreffen. In vielen Fällen sind auch Vorschriften zum Datenschutz relevant, z. B. bei der Verwaltung von Mieterdaten.

Insgesamt umfasst das Immobilienrecht also zahlreiche Gesetze und Verordnungen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, die miteinander kombiniert werden müssen, um die gesamte rechtliche Landschaft im Bereich Immobilien zu verstehen.

Kontaktieren Sie uns

Unsere Rechtsanwaltskanzlei Dory & Marx bietet Ihnen mit Rechtsanwalt Robert Dory umfassende Beratung und maßgeschneiderte Lösungen in allen Fragen des Immobilienrechts. Ob es um die Prüfung eines Kaufvertrags, die Eintragung eines Nießbrauchs oder die rechtliche Absicherung bei komplexen Eigentümerstrukturen geht – mit unserer Unterstützung navigieren Sie sicher durch die rechtlichen Herausforderungen des Immobilienrechts. Gemeinsam schaffen wir rechtssichere Grundlagen für Ihre Immobilienprojekte.

Robert Dory

Robert Dory

Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht und Verkehrsrecht (ADAC Vertragsanwalt)

FAQ – Fragen und Antworten

Immobilienkaufvertrag: Wie ist der Ablauf?

Der Notar entwirft zunächst einen Kaufvertrag für den Käufer und schickt ihn dann an den Verkäufer. Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer sollten genügend Zeit haben, den Vertrag zu lesen, bevor sie ihn unterschreiben. Es besteht auch die Möglichkeit, Änderungen und Ergänzungen miteinander zu besprechen. Schließlich ist es auch möglich, den Entwurf an Dritte zur Genehmigung zu senden.

Sobald der Vertragsentwurf von beiden Parteien geprüft wurde, kann der Kaufvertrag beurkundet werden. Mit der Beurkundung ist der Vertrag rechtskräftig geschlossen. Etwas anderes gilt nur, wenn sich eine Partei vollmachtlos vertreten lässt, Rechtskraft tritt dann erst mit der Nachgenehmigung ein.

Nach der Beurkundung übernimmt der Notar die Ausfertigung des Kaufvertrags. Er informiert alle beteiligten Ämter und holt die erforderlichen Genehmigungen und Unterlagen ein.

Sofern der Kaufpreis -wie üblich- finanziert werden soll, muss der Käufer noch eine Grundschuld zugunsten seiner Bank oder Bausparkasse eintragen lassen. Außerdem ist eine notarielle Beurkundung (oder Beglaubigung) erforderlich. Die Grundschuld muß rechtzeitig vor dem Fälligkeitstermin eingetragen werden, damit der Kaufpreis zur Verfügung steht.

Sobald die Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen, stellt der Notar den Kaufpreis fällig. Der Käufer muss den Kaufpreis an den Verkäufer oder an die Gläubiger des Verkäufers (falls es welche gibt) zahlen, bevor er die Immobilie in Besitz nimmt. Sobald der Kaufpreis bezahlt ist, übergibt der Verkäufer dem Käufer den Besitz der Sache.

Sobald der Käufer die Grunderwerbsteuer bezahlt hat, kann die eigentliche Eigentumsübertragung stattfinden. So vergehen in der Regel mindestens zwei bis drei Monate zwischen der Übergabe des Projekts und dem Eigentümerwechsel.

Wann wird ein Anwalt im Rahmen der gemeinsamen Immobiliennutzung benötigt?

Die Antwort lautet: sofort! Wenn Sie als Gruppe ein Haus kaufen wollen, müssen zuvor rechtliche Fragen geklärt werden.

  • Wollen Sie eine einfache Gesellschaft bürgerlichen Rechts sein?
  • Möchten Sie einem Verein oder einer Genossenschaft beitreten?
  • Streben Sie die Gemeinnützigkeit an?
Sie sollten alle Fragen klären, bevor Sie im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden. Bei Bedarf können später Änderungen vorgenommen werden. Dies ist nur schwer oder zu hohen Kosten möglich.

Außerdem möchten Sie vielleicht später Wohnungseigentum bilden, dann beraten wir Sie über die Möglichkeiten des Übergangs. Die gemeinsame Nutzung von Grundstücken erfordert jedoch auch Vereinbarungen darüber.

Hier müssen eventuell Sonderregelungen ausgehandelt oder das Endergebnis von Privatkrediten zur Finanzierung berücksichtigt werden. Lassen Sie sich nicht von selbstbewussten Projektentwicklern in ein Muster F zwingen.

Sie müssen nicht in die Zukunft sehen können, um zu wissen, ob etwas zu Ihnen passt. Spätere Veränderungen und Streitigkeiten können Sie daran hindern, klar in die Zukunft zu sehen.

Erbbaurechte – was ist das?

Im Immobilienrecht gibt es eine Besonderheit: das Erbbaurecht. Sie werden nur Hauseigentümer und bekommen auch das Grundstück zur Nutzung. Der Eigentümer der Immobilie bleibt der ursprüngliche Eigentümer.

Es mag komplizierter klingen, als es tatsächlich ist, aber das Erbbaurecht ist eine der wahrscheinlichsten Möglichkeiten für die gemeinsame Immobiliennutzung.

Wenn bestimmte Werte der Gemeinschaft dem Haus zugestimmt werden, dann könnte die Nutzung zu einer erlaubten Nutzung werden. Ein Erbbaurechtsvertrag macht Sie zum Garanten für Ihre eigenen Wünsche.

Wenn Sie vorhaben, dort für längere Zeit zu wohnen, sollten Sie den Kauf eines Hauses in Erbpacht in Betracht ziehen.

Was kostet eine Erstberatung mit einem Anwalt für Immobilienrecht?

Alle Informationen zu den Kosten einer Erstberatung mit einem Anwalt für Immobilienrecht und einer Anrechnung bei einer folgenden Mandatierung finden Sie hier.

Kann ich mich auch anonym beraten lassen?

Nein. Anwälte haben die Verpflichtung, eine Kollisionsprüfung vorzunehmen. Es ist zu prüfen, ob der Anwalt nicht bereits die andere Seite vertritt. Zudem sprechen buchhalterische Aspekte gegen eine anonyme Beratung.

Wie läuft eine Beratung und ein Mandat ab?

Hier haben wir alles Wissenswerte über die Prozesse zusammengestellt, die Sie normalerweise erwarten, wenn Sie sich mit Ihrer Rechtsangelegenheit an uns wenden.

Abläufe – Was Sie erwartet

Wir möchten Ihnen die Schritte zeigen, die wir normalerweise unternehmen, wenn Sie sich mit Ihrem Problem an uns wenden. Und wir informieren Sie darüber, wie Sie selbst zu einem reibungslosen Ablauf beitragen können. Wie die Prozesse im Detail ausgestaltet sind, hängt von Ihrer konkreten Anfrage ab.

Fall 1: Das streitige Mandat

Beim streitigen Mandat haben Sie ein Rechtsproblem, an dem ein „Gegner“ beteiligt ist.

  1. Anfrage / Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung
  2. Ihre Vorbereitung auf den Termin
  3. In der Kanzlei: Datenaufnahme und Erstberatung
  4. Mandatsvertrag
  5. Außergerichtliche Vertretung
  6. Gerichtliche Vertretung
  7. Vollstreckung

Fall 2: Kautelarmandat

Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung von Verträgen oder Dokumenten

Sie benötigen die Erstellung eines Vertrages oder anderen juristischen Dokuments (z.B. AGB, Vereinbarungen, Arbeitszeugnis, Abmahnungsschreiben …)? Oder Sie möchten einen bestehenden Vertrag oder ein bestehendes Dokument überprüfen oder aktualisieren lassen?

  1. Anfrage / Kontaktaufnahme und Terminabsprache
  2. Abstimmung des Auftragsinhalts & Abschluss einer Vergütungsvereinbarung
  3. Beratung, Durchführung des Auftrags und abschließende Hinweise

Fall 3: Beratungsmandat

Gutachten, Prüfungen zur Rechtslage, rechtliche Absicherung von Planungen und Vorhaben

Sie haben eine Rechtsfrage, die Sie geklärt haben möchten? Sie planen etwas und möchten wissen, was Sie rechtlich zu beachten haben? Dies kann im Beratungsmandat bearbeitet werden.

  1. Anfrage / Kontaktaufnahme und Terminabsprache
  2. Abstimmung des Auftragsinhalts & Abschluss einer Vergütungsvereinbarung
  3. Durchführung des Auftrags und Beratung
Was soll ich zur Erstberatung mitbringen?

Um sicherzustellen, dass wir Ihre Anfrage so effektiv wie möglich bearbeiten können, bringen Sie bitte alle relevanten Unterlagen mit.

Dies betrifft vor allem Verträge, geführte Schriftwechsel und Notizen. Außerdem sollten Sie die Rechtsschutzversicherung Ihrer eigenen Rechtsschutzversicherung oder die Versicherungsnummer und den Namen des zuständigen Versicherers immer dabei haben.

Vielleicht möchten Sie darüber nachdenken, welche Fragen der Anwalt beantworten soll, bevor Sie ihn anrufen.

Übrigens, wenn Sie Interesse an unseren Leistungen haben, schauen Sie sich bitte unsere Checkliste für das Erstgespräch an.

Checkliste – Vorbereitungen für den ersten Termin

Es hilft, wenn Sie einige Dokumente mitbringen und diese im Voraus vorbereiten, damit wir sie bei unserem ersten Termin besprechen können. Es ist besser, zu viel als zu wenig mitzubringen. Zur Hilfestellung haben wir Ihnen folgende Checkliste zusammengestellt:

Um sicherzustellen, dass wir Ihre Anfrage so effektiv wie möglich bearbeiten können, bringen Sie bitte alle relevanten Unterlagen mit. Dies betrifft vor allem Verträge, geführte Schriftwechsel und Notizen. Außerdem sollten Sie den Versicherungsschein Ihrer eigenen Rechtsschutzversicherung oder die Versicherungsnummer und den Namen des zuständigen Versicherers immer dabei haben. Vielleicht möchten Sie darüber nachdenken, welche Fragen der Anwalt beantworten soll, bevor Sie ihn anrufen.

Kleine Checkliste zur Vorbereitungen für den ersten Termin:

Informieren Sie sich unbedingt vorab, ob es in Ihrem Fall Fristen gibt und teilen Sie dies immer sofort Ihrem Rechtsanwalt mit!

Unterlagen (sofern vorhanden):

  • Verträge einschl. etwaiger Zusatzvereinbarungen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Relevante Regelwerke (z.B. Satzungen, Tarifverträge etc.)
  • Schriftwechsel (z.B. eigene Schreiben, Schreiben der Gegenseite, Schreiben vom Gericht etc.) – auch E-Mails
  • Wichtige Schreiben (z.B. Kündigungsschreiben, Abmahnung,… etc.)
  • Bei zugestellten Dokumenten (z.B. Mahnbescheide, Schreiben des Gerichts) den Original-Briefumschlag
  • Daten Ihres Gegners (Name, Anschrift)
  • Für das Anliegen relevante Dokumente (z.B. Gutachten, Arztberichte, Fotos, Gehaltsabrechnungen etc.)
  • Rechtsschutzversicherung: Versicherungsschein, Versicherungsnummer
  • Persönliche Aufzeichnungen (z.B. Notizen, von Ihnen geführte Protokolle etc.)
  • Zeugen (falls erforderlich)
  • Namen und Adressen

Aufbereitung des Falls

  • Chronologischer Sachverhalt: Stichpunkte, was wann passiert ist
  • Ihre Ziele: Was wollen Sie in Ihrer Angelegenheit erreichen?
Muss ich den Anwalt nehmen, den meine Rechtsschutzversicherung mir empfiehlt?

Nein, Sie sind im Regelfall frei in Ihrer Anwaltswahl. Anwälte, die sich bereit erklären, für weniger als ihren normalen Satz zu arbeiten, werden normalerweise weniger bezahlt, als wenn sie zu ihrem üblichen Satz arbeiten würden.

Was Versicherungsunternehmen betrifft, so konzentrieren sie sich hauptsächlich auf wirtschaftliche Aspekte und weniger auf Qualitätsaspekte.