Gut zu wissen

  • Kostenfreie Ersteinschätzung

  • Anrechnung von (Fach-)Beratungskosten bei Fallübernahme

  • Bei Bedarf sind staatliche Beratungshilfen und Verfahrenskostenhilfen möglich

  • Versicherungen können Anwalts- und Verfahrenskosten übernehmen

Beratung vor Beauftragung unserer Anwälte (Mandat)

Inwiefern ist eine kostenfreie Ersteinschätzung möglich?

Warum ist und wann wird eine Beratung kostenpflichtig?

Welche kostenpflichtige Beratungspakete und Konditionen bieten wir an?

Kostenfreie Ersteinschätzung

Etwa 71 % der Deutschen haben laut Forsa-Studie 2013 Angst vor zu hohen Anwaltskosten und verzichten daher auf ihr Recht. Der BGH hat jedoch zwischenzeitlich mit dem Urteil vom 03.07.2017, AnwZ (Brfg) 42/16, eine kostenlose Ersteinschätzung für zulässig erklärt. So können wir im Vorfeld mit Ihnen kostenfrei klären, ob wir Ihren individuellen Fall optimal bearbeiten können.

Bitte beachten Sie, dass eine komplette kostenfreie Erstberatung zu Ihrer Rechtsfrage nicht möglich ist, da eine fundierte Einschätzung über Chancen, Möglichkeiten und Vorgehensweisen für Ihren Fall bereits einiges an anwaltlichem Fach-Know-how in Anspruch nimmt und damit bereits zur direkten anwaltlichen Leistung gehört. Im Falle einer Mandatsvergabe an uns können wir Ihnen allerdings die persönlichen Beratungskosten kostenneutral anrechnen.

Vorteile
  • Allgemeine Betrachtung Ihrer Thematik

  • Erste grobe Einschätzung des Sachverhalts

  • Entscheidungsgrundlage für Mandatsvergabe

  • Erste Orienierung

Kostenpflichtige Erst- und Fachberatung – bei Mandatsvergabe angerechnet

Eine fundierte Einschätzung und Beratung zu Vorgehensweisen in Ihrem individuellen Fall gehört bereits zu einer kostenpflichtigen anwaltlichen Leistung. Denn dies erfordert bereits einiges an Know-how oder an fachlicher Strategie. Im Rahmen einer kostenpflichtigen Beratung haben Sie jedoch über eine Ersteinschätzung hinaus die Möglichkeit, Chancen, Risiken und Strategien in Ihrem Fall qualifiziert zu besprechen. Die Erkenntnisse aus dieser anwaltlichen Beratungsleistung werden Ihnen die nötige Hilfestellung geben, ob Sie uns Ihre Rechtssache im Rahmen eines Mandats direkt anvertrauen möchten.

Im Falle eines Mandats rechnen wir Ihnen gerne die Kosten der Erstberatung auf die Gesamtkosten an, sodass für Sie keine Zusatzkosten enstehen.

Vorteile
  • Näheres und spezielleres Eingehen auf Ihre Thematik

  • Fachspezifische Antworten zur Sache und Vorgehensweise

  • Mehr Klarheit und Sicherheit für Entscheidungen

Lassen Sie sich beraten von Dory & Marx in Göppingen

Ersteinschätzung:
Jetzt Termin vereinbaren für eine klare Einschätzung vom Anwalt

Nutzen Sie die Möglichkeit einer professionellen Erstberatung, um Ihre Situation von einem erfahrenen Anwalt einschätzen zu lassen. Ob telefonisch oder persönlich – wir beraten Sie kompetent und verständlich, damit Sie eine fundierte Grundlage für Ihre nächsten Schritte erhalten. Beachten Sie dazu unsere Preise und Beratungspakete.

Profitieren Sie von unserer juristischen Expertise und langjährigen Erfahrung, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Vereinbaren Sie noch heute Ihren Termin und sichern Sie sich eine klare und lösungsorientierte Beratung!

Von was hängen Anwaltskosten innerhalb eines Mandats eigentlich generell ab?

Die Höhe der Anwaltskosten hängt von mehreren Faktoren ab, die je nach Fall und Rechtsgebiet variieren können. Grundsätzlich spielen der Streitwert (also der wirtschaftliche Wert des Streitgegenstands), die Art der Tätigkeit des Anwalts (z. B. Beratung, außergerichtliche Vertretung oder gerichtliche Auseinandersetzung) sowie der zeitliche Aufwand eine entscheidende Rolle. In vielen Fällen werden die Gebühren durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt, insbesondere bei gerichtlichen Verfahren. Alternativ können Anwälte auch individuelle Vergütungsvereinbarungen treffen, etwa Stundenhonorare oder Pauschalbeträge. Komplexe oder zeitintensive Fälle führen dabei in der Regel zu höheren Kosten. Auch das jeweilige Rechtsgebiet, der Schwierigkeitsgrad der Angelegenheit und Zusatzkosten wie Reisekosten oder Gerichtsauslagen fließen in die Gesamtkosten ein. Bei finanziellen Engpässen des Mandanten können zudem staatliche Hilfen wie Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Kurzgesagt, die Kosten hängen u.a. ab:

  • vom Gegenstandswert oder dem Streitwert des Rechtsstreits
  • von der Komplexität des jeweiligen Falls
  • von der anwaltlichen Tätigkeit, wie z.B. Beratung, Vertretung vor Gericht u.s.w.
  • von individuell vereinbarten Vergütungen
  • von weiteren außergerichtlichen Kosten, wie z.B. Reisekosten oder Kopiergebühren
    u.s.w.

Anwaltskostenrechner

Berechnen Sie schnell und einfach die voraussichtlichen Anwaltskosten über den Anwaltskostenrechner unter anwalt.de.

Wer trägt die Kosten in einem Verfahren?

Es gibt Versicherungen für Anwalts- und Gerichtskosten

Ihre Versicherung kann Anwalts- und Verfahrenskosten übernehmen

Verschiedene Versicherungen und Absicherungen können anwaltliche oder gerichtliche Kosten übernehmen. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen und Ausschlüsse der jeweiligen Versicherung zu prüfen, da nicht grundsätzlich immer tatsächlich alle Kosten abgedeckt sind.

  • Rechtsschutzversicherung
    Diese Versicherung deckt in der Regel die Kosten für Rechtsberatung, Anwaltshonorare, Gerichtskosten und manchmal auch die Kosten für Gutachten ab, sofern der Streitfall in den Versicherungsumfang fällt. Wir übernehmen gerne für Sie die Einholung der Deckungszusage als Serviceleistung.

  • Verkehrsrechtsschutzversicherung
    Speziell für Streitigkeiten im Bereich des Straßenverkehrs, z. B. bei Unfällen oder Bußgeldverfahren.

  • Berufsrechtsschutzversicherung
    Für Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Beruf stehen, etwa bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer.

  • Berufshaftpflichtversicherung
    Für bestimmte Berufsgruppen, wie Ärzte oder Anwälte, kann sie die Kosten für anwaltliche Vertretung und gerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit beruflichen Fehlern übernehmen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Kostenübernahme durch die Berufshaftpflichtversicherung diese auch das Weisungsrecht bezüglich des anwaltlichen Vertreters hat. Sie sollten daher unbedingt vorab mit der Versicherung Kontakt aufnehmen, bevor Sie uns als anwaltlichen Vertreter beauftragen.

  • Private Haftpflichtversicherung
    Manche Policen bieten auch eine Deckung für die Kosten, die durch die Abwehr unberechtigter Ansprüche entstehen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Kostenübernahme durch die Haftpflichtversicherung diese auch das Weisungsrecht bezüglich des anwaltlichen Vertreters hat. Sie sollten daher unbedingt vorab mit der Versicherung Kontakt aufnehmen, bevor Sie uns als anwaltlichen Vertreter beauftragen.

  • Beistand Gewerkschaften oder Berufsverbände
    Sie bieten oft Rechtsbeistand und Kostenübernahme in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten für ihre Mitglieder an. Bitte beachten Sie jedoch, dass in dieser Konstellation Gewerkschaftsvertreter die Interessenvertretung übernehmen und nicht ein Anwalt.

Staatliche Beratungs- und Prozesskostenhilfen

Für Menschen, deren verfügbares Einkommen nach Abzug bestimmter Freibeträge bei etwa 500,00 – 600,00 Euro oder weniger liegt, empfiehlt es sich in vielen Fällen, zunächst einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht zu beantragen, da dieser eine kostengünstige Möglichkeit bietet, eine anwaltliche Erstberatung zu erhalten, bevor größere rechtliche Schritte eingeleitet werden. So kann man für nur 15,00 Euro Eigenanteil klären, ob eine rechtliche Angelegenheit Erfolgsaussichten hat oder ob sich ein Gerichtsverfahren vermeiden lässt. Das genaue Verfahren und die Freibeträge können variieren, sodass es ratsam ist, die individuellen Umstände beim Amtsgericht zu klären.

Die sogenannte Prozesskostenhilfe (PKH) oder Verfahrenskostenhilfe bei Familienangelegenheiten (VKH) ist eine staatliche Unterstützung für Personen mit geringem Einkommen, welche die Kosten eines Rechtsstreits nicht selbst tragen können. Sie deckt die Gebühren für den Anwalt, Gerichtskosten und gegebenenfalls Sachverständigenkosten ab. Allerdings werden keine Kosten für Schäden oder Schmerzensgeldansprüche übernommen, ebenso wenig wie private Auslagen des Anwalts, die über die regulären Gebühren hinausgehen. Die Hilfe wird gewährt, wenn der Antragsteller die finanziellen Voraussetzungen erfüllt und die Rechtsverfolgung nicht offensichtlich aussichtslos ist. In jedem Fall kannt ein Anwalt dabei helfen, den Antrag beim zuständigen Gericht zu stellen. Alternativ kann auch die Rechtsantragsstelle des zuständigen Gerichts Unterstützung bieten.

Gut zu wissen

  • Bedürftige oder Personen mit geringen Einkommen können einen Beratungshilfeschein beim örtlichen Amtsgericht beantragen

  • Bedürftige oder Personen mit geringen Einkommen können Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe für die gesamten Kosten eines Rechtsstreitseinen erhalten