Über uns


Die Rechtsanwaltskanzlei Dory und Kollegen in Göppingen wurde 1983 durch Herrn Rechtsanwalt Werner Dory gegründet. Wir blicken stolz auf langjährige Mandatsbeziehungen, mehr als 100.000 erfolgreich abgeschlossene Beratungen und Vertretungen und zwischen mehr als 20 bis 40 Berufsjahre zurück.


Aktuell sind in der Rechtsanwaltskanzlei Dory und Kollegen die erfahrenen Rechtsanwälte und Fachanwälte


Werner Dory
Fachanwalt für 
Erbrecht Göppingen,
Fachanwalt für 
Verkehrsrecht Göppingen,


Robert Dory
Fachanwalt für 
Verkehrsrecht Göppingen,
Fachanwalt für 
Bau- und Architektenrecht Göppingen und


Elisabeth Marx
Fachanwältin für 
Arbeitsrecht Göppingen,
Fachanwältin für 
Familienrecht Göppingen,
Interessenschwerpunkt
Medizinrecht

Lehrbeauftragte für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Esslingen


Silke Hoffmann
Rechtsanwältin

Interessenschwerpunkt Erbrecht, Medizinrecht

Lehrbeauftragte für Allgemeines Zivilrecht an der Hochschule Esslingen


und bestens ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte.


Wir sind Ausbildungsstation für Rechtsreferendare bei ihrer Ausbildung zum Volljuristen.


Um den hohen Anforderungen an eine sichere Rechtsberatung gerecht zu werden, ist neben einer guten allgemeinen rechtlichen Qualifikation die Spezialisierung auf bestimmte Fachbereiche notwendig. Hierauf haben wir mit der speziellen Ausbildung zu Fachanwälten reagiert.

Mit Fachanwälten und Spezialisierungen für 
ArbeitsrechtBau- und ArchitektenrechtErbrechtFamilienrechtMedizinrecht und Verkehrsrecht stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Unsere individuellen langjährigen Erfahrungen und Spezialkenntnisse sind zudem kanzleiintern und mit Kooperationskanzleien vernetzt und ermöglichen auf diese Weise Beratungs- und Vertretungsergebnisse, die über der Leistung eines Einzelnen liegen.

Wie wir arbeiten


Um Sie sicher und kompetent zu beraten und sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bestens zu vertreten, bilden wir uns ständig fort.

Wir beschäftigen zudem ein großes Team an Mitarbeitern, das uns und unsere Mandanten wertvoll bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützt.

Unsere Kanzlei ist mit den modernsten EDV- und Kommunikationsmitteln ausgestattet.



Wir setzen uns schon von Berufs wegen für eine gleichberechtigte Gesellschaft ein. Dennoch gendern wir nicht, denn Geschlechtergerechtigkeit rechtfertigt unserer Auffassung nach nicht den Eingriff in unsere Sprache. Soweit wir daher weiterhin das generische Maskulinum verwenden, betonen wir hiermit, dass sich dies ausschließlich auf die grammatikalisch korrekte männliche Personen- oder Berufsbezeichnungen bezieht, dies jedoch ausdrücklich im geschlechtsneutralen Sinne erfolgt.

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