Rechtsanwaltskanzlei
Dory & Kollegen
Christophstraße 1
73033 Göppingen
Telefon: +49 7161 96062-0
Telefax: +49 7161 96062-30
E-Mail: ra.dory@dory.de
Ersteinschätzung: Welche Ansprüche haben Sie?
Unterlaufen Ärzten in der Praxis oder im Krankenhaus Behandlungs- oder Aufklärungsfehler, können Patienten ggf. Schmerzensgeld fordern. Wir informieren Sie über die Voraussetzungen.
Das Schmerzensgeld im Rahmen der Haftung des Arztes (§ 253 Abs. 2 BGB) hat eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion. Es stellt in erster Linie den finanziellen Ausgleich von Behandlungsfehlern und Folgeschäden dar. Zusätzlich soll die geschädigte Person Genugtuung gegenüber dem Verursacher erfahren, indem dieser zur Rechenschaft gezogen wird.
Beim Arzthaftungsrecht wird der Ausgleichs- und Genugtuungsanspruch auch auf die Fälle der Vertragsverletzung ausgeweitet. Es umfasst jedoch nicht die strafrechtliche Verfolgung einer fehlerhaften Behandlung.
Was das Arzthaftungsrecht in Ihrer medizinischen Situation bedeutet, erläutern wir Ihnen gerne in einem ersten Gespräch. Erfahren Sie mehr
über uns.
rechtens ist?
Die
Höhe des Schmerzensgeldes aufgrund der Haftung des Arztes hängt von den individuellen Umständen eines Behandlungsfehlers ab. Es muss eine schuldhafte, vorsätzliche oder fahrlässige Handlung vorliegen.
Die Beweispflicht liegt im ersten Schritt bei der geschädigten Person.
Das deutsche Schadensrecht kennt ansonsten nur den Ersatz von Vermögenseinbußen. Eine Ausnahme stellt das Schmerzensgeld dar. Es soll für bereits erlittene und noch zu erleidende Verletzungen oder Beeinträchtigungen entschädigen.
Psychische Folgeschäden wie Depressionen, Ängste oder Schockschäden sind zu berücksichtigen.
Als Schockschaden bezeichnet man eine Schädigung, die eintritt, wenn der Patient beispielsweise den Tod eines nahen Angehörigen miterleben musste.
Sie wollen wissen, wie hoch Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld ist? Ihr
Rechtsanwalt in Göppingen hilft bei der Berechnung.
Für das
Schmerzensgeld und die Haftung des Arztes bieten
Schmerzensgeldtabellen hilfreiche Orientierung.
Sie sind Sammlungen bereits zugesprochener Schmerzensgelder. Dabei sind sie weder bindend noch allgemeingültig. In der Rechtspraxis anerkannte Schmerzensgeldtabellen sind beispielsweise:
Entschädigungen erreichen in Deutschland nicht die Summen, die beispielsweise in den USA bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern erzielt werden. Schmerzensgelder hängen vom individuellen Sachverhalt ab.
Zudem hat der Patient die Beweispflicht. Das erschwert für Betroffene die Durchsetzung einer Schmerzensgeldforderung.
Beauftragen Sie unsere erfahrenen Anwälte für Medizinrecht. Die entstehenden
Kosten sehen Sie hier.
Rechtsanwalt Göppingen
Meinungen unserer Mandanten
Frau Elisabeth Marx ist sehr kompetente und freundliche Anwältin. Sie hat sich viel Zeit genommen und ich wurde erstklassig beraten.
Vielen herzlichen Dank dafür!
A.R. Google MyBusiness
Ein grosses Dankeschön an die Kanzlei vorallem an Herrn Robert Dory mir wurde super geholfen beim durchsetzen meiner Rechte!! Kann diese Kanzlei nur weiter empfehlen, weiter so!!!!
Beste Grüße
N.T. - Google MyBusiness
Ich möchte mich bei der Kanzlei Dory rechtherzlich für die Tatkräftig Unterstützung bedanken.
Wir wurden sehr Gut von Ihrer Kanzlei Beraten und wie ich finde Erfolgreich vertreten. Ich kann diese Kanzlei mit besten Gewissen nur weiter empfehlen.
D.F. - Google MyBusiness
Ich wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Dory in einem komplexen erbrechtlichen Fall vertreten. Herr Rechtsanwalt Werner Dory hat gleich zu Beginn bereits die richtigen Maßnahmen getroffen, um eine gute Ausgangssituation zu schaffen. ...
C.K. - Google MyBusiness
Schnelle Fallprüfung, Einschätzung ihrer Erfolgschancen & nützliche Handlungsempfehlungen.
Wir rufen Sie an und ermitteln Ihre Möglichkeiten.
Um das Schmerzensgeld aufgrund der Haftung des Arztes zu ermitteln, sind u. a. diese Fragen wichtig:
Liegt nur eine geringfügige Verletzung vor, entfällt der Entschädigungsanspruch.
Unsere Kanzlei ermittelt gerne Ihren Anspruch. Wir sind auf die
Fachgebiete Schmerzensgeld
und
Medizinrecht spezialisiert.
Beim Thema Schmerzensgeld: Haftung des Arztes stehen mögliche Behandlungsfehler im Fokus.
Die Rechtsprechung definiert einen Behandlungsfehler als die Abweichung vom allgemein anerkannten fachlichen Standard. Verfügt der Arzt über Fachwissen, das über diesen Standard hinausgeht, muss er es anwenden.
Er darf auch sogenannte Neulandmethoden anwenden, sofern er deren Vor- und Nachteile abwägt.
Bei Behandlungsfehlern kann der Patient seinen Arzt zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen (§ 280 Abs. 1 BGB):
„Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat."
Beispiele für Schmerzensgeld bei Haftung des Arztes:
Behandlungsfehler oder Aufklärungsversäumnis | Schadensersatzhöhe in EUR | Beschluss |
---|---|---|
Tod nach Leberzirrhose aufgrund Behandlungsfehler | 40.000 € | OLG Hamm v. 6.11.2002, VersR 2004, 1321 |
Nicht erkanntes bösartiges Brustkarzinom | 100.000 € | OLG Jena v. 23.5.2007, VersR 2008, 401 |
Fehlerhafte operative Behandlung | 17.500 € | LG Mönchengladbach v. 14.9.2011, 6 O 171/09 |
Hypoxische Hirnschädigung und allgemeine Entwicklungsstörung nach Behandlungsfehler bei Geburt eines Kindes | 250.000 € | Oberlandesgericht Hamm, Az. 26 U 88/16 |
100-prozentige Schwerbehinderung mit fast vollständigem Verlust der Sehkraft durch ärztlichen Behandlungsfehler | 100.000 € | Landgericht Koblenz, Az. 10 O 244/04 |
Vorübergehende Taubheit der Zunge durch fehlerhafte Anästhesie des Unterkiefers | 4.000 € | Oberlandesgericht Hamm, Az. 26 U 199/15 |
Dies ist nur ein kleiner Auszug unserer Möglichkeiten, wenn es um die Wiederherstellung des Rechts und das Eintreiben von Forderungen geht.
Wichtig zu erwähnen ist, dass wir als Anwälte
individuell prüfen und nicht auf externe Dienstleister ausweichen.
Wir konnten bereits vielen
Menschen helfen und schauen auf eine große, zufriedene Mandantschaft zurück.
Das Schmerzensgeld und die Haftung des Arztes setzen einen Behandlungsvertrag voraus. Diesen schließen Patienten mit jedem Besuch beim Arzt oder im Krankenhaus ab (§ 630 a BGB).
Der Behandlungsvertrag …
Ein Behandlungsfehler kann für den Arzt strafrechtliche und standes- oder berufsrechtliche Konsequenzen haben. Nutzen Sie die Expertise Ihres Rechtsanwalts in Göppingen.
Wenn es um das Thema Schmerzensgeld: Haftung des Arztes geht, muss der Patient die Abweichung vom ärztlichen Standard belegen. Kein leichtes Unterfangen für Laien. Daher sind die Chancen auf Schmerzensgeld nicht pauschal zu bemessen.
Zwar hat der Gesetzgeber einige Beweiserleichterungen vorgesehen, diese gelten jedoch nicht in jedem Fall. Reichen die Beweise nicht aus, kann der Betroffene keine Klage erheben oder verliert den Arzthaftungsprozess.
Soweit sollten Sie es nicht kommen lassen.
Nutzen Sie unsere Expertise im Fachgebiet Medizinrecht.
Wir stimmen mit Ihnen die
optimale Vorgehensweise ab und setzen
Ihre nachgewiesenen Ansprüche durch.
Die Berechnung des Schmerzensgeldes und die Haftung des Arztes richten sich nach den
§§ 249 ff. BGB.
Der Gesetzgeber sieht grundsätzlich keine Entschädigungspflicht für immaterielle Schäden vor.
Er macht aber eine Ausnahme für solche, die durch Verletzung des Körpers und der Gesundheit entstanden sind
(§ 253 Abs. 1 BGB).
Ein Arzt haftet nur, wenn eindeutige Beweise vorliegen, dass er den entstandenen Schaden verursacht hat. Ermitteln Sie die Höhe einer realistischen Schmerzensgeldforderung am besten gemeinsam mit einem Fachanwalt. Die
Menschen in unserer Kanzlei sind für Sie da.
Die Klage vor Gericht auf Schmerzensgeld und Haftung des Arztes ist aufwendig.
Bevor Sie gegen Ihren Arzt wegen eines Behandlungs- oder Aufklärungsfehlers Vorwürfe erheben, klären Sie:
Ihr Rechtsanwalt in Göppingen gibt eine unvoreingenommene Ersteinschätzung ab.
Gelingt es dem Patienten zum Schmerzensgeld und Haftung des Arztes einen groben Behandlungsfehler nachzuweisen, greift die Beweislastumkehr (§ 630h Abs. 5 BGB). Jetzt muss der Arzt belegen, dass der Behandlungsfehler nicht auf seinem Fehlverhalten beruht.
Eine weitere Beweislastumkehr betrifft die Risiken. Lag ein allgemeines Behandlungsrisiko vor, muss der Arzt beweisen, dass er alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen dagegen getroffen hat.
Auch hinsichtlich der Aufklärung ist der Arzt in der Beweispflicht. Er darf den Patienten nur behandeln, wenn er diesen vorher umfassend aufgeklärt hat (§ 630e BGB). Der Patient muss der Behandlung zustimmen.
Unsere Anwälte, die Erfahrung mit der Durchsetzung von Schmerzensgeld haben, können im Umgang mit Versicherungsgesellschaften von unschätzbarem Wert sein.
Versicherungsgesellschaften sind oft zurückhaltend, wenn es um die Auszahlung von Ansprüchen geht, und können versuchen, verschiedene Taktiken anzuwenden, um einen Anspruch zu verringern oder abzulehnen, z. B. indem sie eine Abfindung anbieten, die weit unter dem liegt, was dem Kläger zusteht.
Ein erfahrener Anwalt kann die Rechte seines Mandanten schützen, indem er nicht zulässt, dass er ausgenutzt wird, und indem er sicherstellt, dass er den vollen Entschädigungsbetrag erhält, auf den er Anspruch hat.
Unabhängig von der Forderungshöhe haben Geschädigte immer einen gesetzlichen Anspruch auf rechtlichen Beistand, wenn sie ohne Schuld materielle und/oder immaterielle Schäden erlitten haben, für die sie zu entschädigen sind. Wenn ein Anwalt also das Schmerzensgeld, das Ihnen rechtlich zusteht, geltend macht, rechnet dieser letztlich die Kosten für seine Dienste ebenfalls gegenüber der gegnerischen Versicherung ab.
Unser Team hilft Ihnen schnell, seriös und zuverlässig bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Füllen Sie das nachstehende Formular aus, um mit uns Kontakt aufzunehmen, damit wir die weiteren Schritte speziell für Ihren Fall besprechen können.
Für Ihre Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns an unter
+49 7161 96062-0 oder schicken Sie uns eine
Email.
Ihre Ansprechpartner ist
Rechtsanwältin Elisabeth Marx.
Wenn Sie Fragen haben und eine schnelle Antwort wünschen, vergessen Sie bitte nicht, Ihre Telefonnummer anzugeben.
Gern stehen wir Ihnen für Terminabsprachen zur Verfügung.
Rechtsanwalt Göppingen
Rechtsanwaltskanzlei Dory & Kollegen
Christophstraße 1, 73033 Göppingen
Telefon: +49 7161 96062-0
Telefax: +49 7161 96062-30
E-Mail: ra.dory@dory.de
Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten.
Sie können sich auch bei Fragen unter der Rufnummer +49 7161 96062-0 an uns wenden.
Es hängt von Ihrer Anliegen ab.
Ein „Müssen“ besteht nur, wenn im so genannten Anwaltsprozess ein Anwaltszwang herrscht. In Verfahren vor den Amtsgerichten und vor den Arbeitsgerichten dürfen Sie auch ohne einen Anwalt auftreten. Ob das immer sinnvoll ist, ist eine andere Frage. In einem Prozess vor dem Landgericht besteht die Pflicht mit einem Anwalt aufzutreten. In der mündlichen Verhandlung werden Sie dann rechtlich so behandelt, als ob Sie gar nicht da wären. Wenn Sie Ihre Schriftsätze selbst geschrieben haben, wird vom Gericht nichts davon berücksichtigt.
Auch wenn kein Anwaltzwang besteht ist es immer ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden. Nur wenn wir alle Optionen ausschöpfen, können wir sicher sein, dass niemand ausgelassen wurde und nichts unnötig durch Unwissenheit und Unerfahrenheit verloren geht. Wenn Sie rechtzeitig einen Rechtsanwalt konsultieren, können Sie sich anwaltlich beraten lassen, bevor ein Schaden entstanden ist.
Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Die Kanzlei kann vor jedem deutschen Gericht außer dem BGH (Bundesgerichtshof) auftreten. Sie vertritt ihre Mandanten vor diesen Gerichten. Mit der zunehmenden Digitalisierung und Einfachheit der Kommunikationswege sind überregionale Mandate kein Problem mehr.
Sie können den Anwalt jederzeit wechseln, wenn Sie möchten. Bitte beachten Sie, dass dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt nur die Anwaltskosten. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihren Anwalt wechseln möchten. Wir können dann versuchen, eine Lösung für die Kostenfrage zu finden.
Im Allgemeinen muss jede Person oder Partei, die eine Klage einreicht, die Anwaltskosten und Gerichtskosten selbst tragen. Wenn jedoch die Klage erfolgreich ist, können die Kosten dem Gegner auferlegt werden.
Wenn Sie beispielsweise eine Klage auf Schmerzensgeld gegen eine andere Partei einreichen und die Klage erfolgreich ist, kann das Gericht die andere Partei verpflichten, Ihre Anwaltskosten und Gerichtskosten zu erstatten.
Es ist auch möglich, dass eine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten und Gerichtskosten im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren übernimmt, sofern der Versicherungsvertrag die entsprechenden Bedingungen enthält und der Versicherungsfall von der Versicherung abgedeckt wird. Es ist ratsam, sich in einem solchen Fall mit der Versicherung in Verbindung zu setzen, um die Einzelheiten zu klären.
Nein. Anwälte haben die Verpflichtung, eine Kollisionsprüfung vorzunehmen. Es ist zu prüfen, ob der Anwalt nicht bereits die andere Seite vertritt. Zudem sprechen buchhalterische Aspekte gegen eine anonyme Beratung.
Hier haben wir alles Wissenswerte über die Prozesse zusammengestellt, die Sie normalerweise erwarten, wenn Sie sich mit Ihrem Rechtsangelegenheit an uns wenden.
Abläufe – Was Sie erwartet
Wir möchten Ihnen die Schritte zeigen, die wir normalerweise unternehmen, wenn Sie sich mit Ihrem Problem an uns wenden. Und wir informieren Sie darüber, wie Sie selbst zu einem reibungslosen Ablauf beitragen können. Wie die Prozesse im Detail ausgestaltet sind, hängt von Ihrer konkreten Anfrage ab.
▌Fall 1: Das streitige Mandat
Beim streitigen Mandat haben Sie ein Rechtsproblem, an dem ein „Gegner“ beteiligt ist.
1. Anfrage / Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung
2. Ihre Vorbereitung auf den Termin
3. In der Kanzlei: Datenaufnahme und Erstberatung
4. Mandatsvertrag
5. Außergerichtliche Vertretung
6. Gerichtliche Vertretung
7. Vollstreckung
▌Fall 2: Kautelarmandat: Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung von Verträgen oder Dokumenten
Sie benötigen die Erstellung eines Vertrages oder anderen juristischen Dokuments (z.B. AGB, Vereinbarungen, Arbeitszeugnis, Abmahnungsschreiben …)? Oder Sie möchten einen bestehenden Vertrag oder ein bestehendes Dokument überprüfen oder aktualisieren lassen?
1. Anfrage / Kontaktaufnahme und Terminabsprache
2. Abstimmung des Auftragsinhalts & Abschluss einer Vergütungsvereinbarung
3. Beratung, Durchführung des Auftrags und abschließende Hinweise
▌Fall 3: Beratungsmandat: Gutachten, Prüfungen zur Rechtslage, rechtliche Absicherung von Planungen und Vorhaben
Sie haben eine Rechtsfrage, die Sie geklärt haben möchten? Sie planen etwas und möchten wissen, was Sie rechtlich zu beachten haben? Dies kann im Beratungsmandat bearbeitet werden.
1. Anfrage / Kontaktaufnahme und Terminabsprache
2. Abstimmung des Auftragsinhalts & Abschluss einer Vergütungsvereinbarung
3. Durchführung des Auftrags und Beratung
Die Höhe der Entschädigung wird von einem Richter festgelegt, sie darf jedoch den erlittenen Schaden nicht übersteigen.
Wenn jemand einer anderen Person einen schweren körperlichen Schaden zufügt, kann er für das Schmerzensgeld dieser Person haftbar gemacht werden. Um eine Entschädigung zu erhalten, muss der Geschädigte seine Ansprüche in Form eines ärztlichen Attests oder eines Gutachtens nachweisen. Auf dieser Grundlage wird die Höhe der Entschädigung festgelegt, über die ein Richter entscheidet. Dieser Betrag sollte jedoch niemals den tatsächlich entstandenen Schaden übersteigen.
Nein, Sie sind im Regelfall frei in Ihrer Anwaltswahl. Anwälte, die sich bereit erklären, für weniger als ihren normalen Satz zu arbeiten, werden normalerweise weniger bezahlt, als wenn sie zu ihrem üblichen Satz arbeiten würden. Was Versicherungsunternehmen betrifft, so konzentrieren sie sich hauptsächlich auf wirtschaftliche Aspekte und weniger auf Qualitätsaspekte.
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Kein Problem: Wir bieten Ihnen unsere Beratungen auch per Videocall an – bequem von zuhause oder von unterwegs.
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Telefon: +49 7161 96062-0
Telefax: +49 7161 96062-30
E-Mail: ra.dory@dory.de
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