Ersteinschätzung: Welche Ansprüche haben Sie?

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Erfahren Sie in unseren Beiträgen mehr zum Thema Schmerzensgeld und Schadensersatz!


Wir klären Sie auf und stehen stets beratend an Ihrer Seite. Sprechen Sie uns gerne an!

Schmerzensgeld: Wann haftet ein Arzt?

Wir kümmern uns um Ihr Recht

Unterlaufen Ärzten in der Praxis oder im Krankenhaus Behandlungs- oder Aufklärungsfehler, können Patienten ggf. Schmerzensgeld fordern. Wir informieren Sie über die Voraussetzungen.



Welchen Zweck hat das Schmerzensgeld?


Das Schmerzensgeld im Rahmen der Haftung des Arztes (§ 253 Abs. 2 BGB) hat eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion. Es stellt in erster Linie den finanziellen Ausgleich von Behandlungsfehlern und Folgeschäden dar. Zusätzlich soll die geschädigte Person Genugtuung gegenüber dem Verursacher erfahren, indem dieser zur Rechenschaft gezogen wird. 


Beim Arzthaftungsrecht wird der Ausgleichs- und Genugtuungsanspruch auch auf die Fälle der Vertragsverletzung ausgeweitet. Es umfasst jedoch nicht die strafrechtliche Verfolgung einer fehlerhaften Behandlung.


Was das Arzthaftungsrecht in Ihrer medizinischen Situation bedeutet, erläutern wir Ihnen gerne in einem ersten Gespräch. Erfahren Sie mehr über uns.

Ihre Situation


  • Sie können nicht beziffern wie realistisch die Durchsetzung Ihrer Forderung ist?


  • Sie sind sich nicht sicher, ob die Ablehnung des Schadens durch die Versicherung

       rechtens ist?


  • Sie möchten sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren?


  • Sie möchten keine Kosten riskieren?





Direkt zur anwaltlichen Beratung

Ihre Vorteile im Überblick


  • Kompetenz:  Je nach Höhe des Schmerzensgeldes sind hier nämlich unterschiedliche Gerichte zuständig.


  • Realistische Bezifferung: Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld können Sie zunächst auch außergerichtlich ohne Rechtsanwalt geltend machen und gegenüber der Haftpflichtversicherung des Schädigers einfordern. Allerdings kann ein Anwalt das Schmerzensgeld realistischer beziffern und Sie bei der Durchsetzung gegenüber der Versicherung maßgeblich unterstützen.
Erstberatung erhalten

Wie hoch fällt das Schmerzensgeld aus?


Die Höhe des Schmerzensgeldes aufgrund der Haftung des Arztes hängt von den individuellen Umständen eines Behandlungsfehlers ab. Es muss eine schuldhafte, vorsätzliche oder fahrlässige Handlung vorliegen.
Die Beweispflicht liegt im ersten Schritt bei der geschädigten Person.


Das deutsche Schadensrecht kennt ansonsten nur den Ersatz von Vermögenseinbußen. Eine Ausnahme stellt das Schmerzensgeld dar. Es soll für bereits erlittene und noch zu erleidende Verletzungen oder Beeinträchtigungen entschädigen. 


Psychische Folgeschäden wie Depressionen, Ängste oder Schockschäden sind zu berücksichtigen.
Als Schockschaden bezeichnet man eine Schädigung, die eintritt, wenn der Patient beispielsweise den Tod eines nahen Angehörigen miterleben musste.


Sie wollen wissen, wie hoch Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld ist? Ihr
Rechtsanwalt in Göppingen hilft bei der Berechnung.


Wie viel Geld ist laut Schmerzensgeldtabelle möglich?


Für das Schmerzensgeld und die Haftung des Arztes bieten Schmerzensgeldtabellen hilfreiche Orientierung.
Sie sind Sammlungen bereits zugesprochener Schmerzensgelder. Dabei sind sie weder bindend noch allgemeingültig. In der Rechtspraxis anerkannte Schmerzensgeldtabellen sind beispielsweise:



Entschädigungen erreichen in Deutschland nicht die Summen, die beispielsweise in den USA bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern erzielt werden. Schmerzensgelder hängen vom individuellen Sachverhalt ab.
Zudem hat der Patient die Beweispflicht. Das erschwert für Betroffene die Durchsetzung einer Schmerzensgeldforderung. 


Beauftragen Sie unsere erfahrenen Anwälte für Medizinrecht. Die entstehenden
Kosten sehen Sie hier.

Rechtsanwalt Göppingen

Meinungen unserer Mandanten


  • ★★★★★



    Frau Elisabeth Marx ist sehr kompetente und freundliche Anwältin. Sie hat sich viel Zeit genommen und ich wurde erstklassig beraten.


    Vielen herzlichen Dank dafür!


    A.R. Google MyBusiness

  • ★★★★★



    Ein grosses Dankeschön an die Kanzlei vorallem an Herrn Robert Dory mir wurde super geholfen beim durchsetzen meiner Rechte!! Kann diese Kanzlei nur weiter empfehlen, weiter so!!!!


    Beste Grüße


    N.T. - Google MyBusiness

  • ★★★★★



    Ich möchte mich bei der Kanzlei Dory rechtherzlich für die Tatkräftig Unterstützung bedanken.


    Wir wurden sehr Gut von Ihrer Kanzlei Beraten und wie ich finde Erfolgreich vertreten. Ich kann diese Kanzlei mit besten Gewissen nur weiter empfehlen.


    D.F. - Google MyBusiness

  • ★★★★★



    Ich wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Dory in einem komplexen erbrechtlichen Fall vertreten. Herr Rechtsanwalt Werner Dory hat gleich zu Beginn bereits die richtigen Maßnahmen getroffen, um eine gute Ausgangssituation zu schaffen. ...


    C.K. - Google MyBusiness

Anwaltliche Erstberatung

Schnelle Fallprüfung, Einschätzung ihrer Erfolgschancen & nützliche Handlungsempfehlungen. 

Wir rufen Sie an und er­mitteln Ihre Mög­lich­kei­ten.

Rechtsanwältin Elisabeth Marx.

Welche Bemessungsfaktoren gibt es?


Um das Schmerzensgeld aufgrund der Haftung des Arztes zu ermitteln, sind u. a. diese Fragen wichtig:


  • Wie schwer ist die Verletzung oder Einschränkung?
  • Wie lange dauert die stationäre oder ambulante Behandlung?
  • Welche körperlichen und psychischen Folgen gibt es?
  • Besteht eine dauerhafte Minderung der Erwerbstätigkeit?
  • In welchem Alter ist die geschädigte Person?
  • Trägt die geschädigte Person eine Mitschuld?
  • Wie sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Geschädigten und des Schädigers oder dessen Versicherung?


Liegt nur eine geringfügige Verletzung vor, entfällt der Entschädigungsanspruch.

Unsere Kanzlei ermittelt gerne Ihren Anspruch. Wir sind auf die Fachgebiete Schmerzensgeld und Medizinrecht spezialisiert.

Schmerzensgeld Bemessungsfaktoren
Schmerzensgeld - Behandlungsfehler

Was ist ein Behandlungsfehler?


Beim Thema Schmerzensgeld: Haftung des Arztes stehen mögliche Behandlungsfehler im Fokus.


Die Rechtsprechung definiert einen Behandlungsfehler als die Abweichung vom allgemein anerkannten fachlichen Standard. Verfügt der Arzt über Fachwissen, das über diesen Standard hinausgeht, muss er es anwenden.


Er darf auch sogenannte Neulandmethoden anwenden, sofern er deren Vor- und Nachteile abwägt.

Bei Behandlungsfehlern kann der Patient seinen Arzt zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen (§ 280 Abs. 1 BGB):


„Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat."

Urteile zu Schmerzensgeldansprüchen


Beispiele für Schmerzensgeld bei Haftung des Arztes:

Behandlungsfehler oder Aufklärungsversäumnis Schadensersatzhöhe in EUR Beschluss
Tod nach Leberzirrhose aufgrund Behandlungsfehler 40.000 € OLG Hamm v. 6.11.2002, VersR 2004, 1321
Nicht erkanntes bösartiges Brustkarzinom 100.000 € OLG Jena v. 23.5.2007, VersR 2008, 401
Fehlerhafte operative Behandlung 17.500 € LG Mönchengladbach v. 14.9.2011, 6 O 171/09
Hypoxische Hirnschädigung und allgemeine Entwicklungsstörung nach Behandlungsfehler bei Geburt eines Kindes 250.000 € Oberlandesgericht Hamm, Az. 26 U 88/16
100-prozentige Schwerbehinderung mit fast vollständigem Verlust der Sehkraft durch ärztlichen Behandlungsfehler 100.000 € Landgericht Koblenz, Az. 10 O 244/04
Vorübergehende Taubheit der Zunge durch fehlerhafte Anästhesie des Unterkiefers 4.000 € Oberlandesgericht Hamm, Az. 26 U 199/15

Dies ist nur ein kleiner Auszug unserer Möglichkeiten, wenn es um die Wiederherstellung des Rechts und das Eintreiben von Forderungen geht.


Wichtig zu erwähnen ist, dass wir als Anwälte individuell prüfen und nicht auf externe Dienstleister ausweichen.

Wir konnten bereits vielen
Menschen helfen und schauen auf eine große, zufriedene Mandantschaft zurück.

Der Behandlungsvertrag als Grundlage


Das Schmerzensgeld und die Haftung des Arztes setzen einen Behandlungsvertrag voraus. Diesen schließen Patienten mit jedem Besuch beim Arzt oder im Krankenhaus ab (§ 630 a BGB). 


Der Behandlungsvertrag …

  • … kann konkludent geschlossen werden, also durch schlüssiges Verhalten. Beispielsweise, wenn der Patient den Arzt aufsucht.
  • … regelt das Verhältnis zwischen Arzt und Patienten.
  • … verpflichtet einen Arzt, Patienten nach medizinischen Standards zu behandeln. 
  • … stellt bei einem Behandlungsfehler oder Aufklärungsversäumnis die Grundlage für Schmerzensgeldforderungen dar. 


Ein Behandlungsfehler kann für den Arzt strafrechtliche und standes- oder berufsrechtliche Konsequenzen haben. Nutzen Sie die Expertise Ihres Rechtsanwalts in Göppingen.



Wie groß sind die Chancen auf Schmerzensgeld?


Wenn es um das Thema Schmerzensgeld: Haftung des Arztes geht, muss der Patient die Abweichung vom ärztlichen Standard belegen. Kein leichtes Unterfangen für Laien. Daher sind die Chancen auf Schmerzensgeld nicht pauschal zu bemessen. 


Zwar hat der Gesetzgeber einige Beweiserleichterungen vorgesehen, diese gelten jedoch nicht in jedem Fall. Reichen die Beweise nicht aus, kann der Betroffene keine Klage erheben oder verliert den Arzthaftungsprozess.

Soweit sollten Sie es nicht kommen lassen.

Nutzen Sie unsere Expertise im Fachgebiet Medizinrecht.

Wir stimmen mit Ihnen die optimale Vorgehensweise ab und setzen Ihre nachgewiesenen Ansprüche durch.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Entschädigung


Die Berechnung des Schmerzensgeldes und die Haftung des Arztes richten sich nach den §§ 249 ff. BGB.
Der Gesetzgeber sieht grundsätzlich keine Entschädigungspflicht für immaterielle Schäden vor.
Er macht aber eine Ausnahme für solche, die durch Verletzung des Körpers und der Gesundheit entstanden sind
(§ 253 Abs. 1 BGB)

Ein Arzt haftet nur, wenn eindeutige Beweise vorliegen, dass er den entstandenen Schaden verursacht hat. Ermitteln Sie die Höhe einer realistischen Schmerzensgeldforderung am besten gemeinsam mit einem Fachanwalt. Die Menschen in unserer Kanzlei sind für Sie da.

Vorgehen bei Behandlungsfehlern


Die Klage vor Gericht auf Schmerzensgeld und Haftung des Arztes ist aufwendig.
Bevor Sie gegen Ihren Arzt wegen eines Behandlungs- oder Aufklärungsfehlers Vorwürfe erheben, klären Sie:


  • Ist der gesundheitliche Schaden ursächlich auf den behandelnden Arzt zurückzuführen? Holen Sie sich eine zweite Meinung ein.
  • Liegen Ihnen Beweise für Ihre Einschätzung vor? Lassen Sie durch einen Fachanwalt für Medizinrecht einschätzen, ob diese ausreichen.
  • Informieren Sie sich über Ihre Rechte bei Verbraucherzentralen und Ärztekammern und im Internet.
  • Sprechen Sie bei ausreichender Beweislage Ihre Krankenkasse an. Diese kann ein Gutachten erstellen lassen. 


Ihr Rechtsanwalt in Göppingen gibt eine unvoreingenommene Ersteinschätzung ab.



Was bedeutet Beweislastumkehr?


Gelingt es dem Patienten zum Schmerzensgeld und Haftung des Arztes einen groben Behandlungsfehler nachzuweisen, greift die Beweislastumkehr (§ 630h Abs. 5 BGB). Jetzt muss der Arzt belegen, dass der Behandlungsfehler nicht auf seinem Fehlverhalten beruht. 


Eine weitere Beweislastumkehr betrifft die Risiken. Lag ein allgemeines Behandlungsrisiko vor, muss der Arzt beweisen, dass er alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen dagegen getroffen hat.

Auch hinsichtlich der Aufklärung ist der Arzt in der Beweispflicht. Er darf den Patienten nur behandeln, wenn er diesen vorher umfassend aufgeklärt hat (§ 630e BGB). Der Patient muss der Behandlung zustimmen.



Wie kann mir ein

Rechtsanwalt helfen?


Unsere Anwälte, die Erfahrung mit der Durchsetzung von Schmerzensgeld haben, können im Umgang mit Versicherungsgesellschaften von unschätzbarem Wert sein.


Versicherungsgesellschaften sind oft zurückhaltend, wenn es um die Auszahlung von Ansprüchen geht, und können versuchen, verschiedene Taktiken anzuwenden, um einen Anspruch zu verringern oder abzulehnen, z. B. indem sie eine Abfindung anbieten, die weit unter dem liegt, was dem Kläger zusteht.


Ein erfahrener Anwalt kann die Rechte seines Mandanten schützen, indem er nicht zulässt, dass er ausgenutzt wird, und indem er sicherstellt, dass er den vollen Entschädigungsbetrag erhält, auf den er Anspruch hat.

Erfahrene Anwälte mit der Durchsetzung von Schmerzensgeld

Wir unterstützen und beraten Sie


Unabhängig von der Forderungshöhe haben Geschädigte immer einen gesetzlichen Anspruch auf rechtlichen Beistand, wenn sie ohne Schuld materielle und/oder immaterielle Schäden erlitten haben, für die sie zu entschädigen sind. Wenn ein Anwalt also das Schmerzensgeld, das Ihnen rechtlich zusteht, geltend macht, rechnet dieser letztlich die Kosten für seine Dienste ebenfalls gegenüber der gegnerischen Versicherung ab.


Unser Team hilft Ihnen schnell, seriös und zuverlässig bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Füllen Sie das nachstehende Formular aus, um mit uns Kontakt aufzunehmen, damit wir die weiteren Schritte speziell für Ihren Fall besprechen können.

 

Wir sind für Sie da!


Für Ihre Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns an unter
+49 7161 96062-0 oder schicken Sie uns eine Email.

an ra.dory@dory.de

Ihre Ansprechpartner ist Rechtsanwältin Elisabeth Marx.

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Wenn Sie Fragen haben und eine schnelle Antwort wünschen, vergessen Sie bitte nicht, Ihre Telefonnummer anzugeben.

Gern stehen wir Ihnen für Terminabsprachen zur Verfügung.


Rechtsanwalt Göppingen

Rechtsanwaltskanzlei Dory & Kollegen


Christophstraße 1, 73033 Göppingen


Telefon: +49 7161 96062-0
Telefax: +49 7161 96062-30


E-Mail: ra.dory@dory.de


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FAQ -Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten.

Sie können sich auch bei Fragen unter der Rufnummer +49 7161 96062-0 an uns wenden. 

  • Wann muß ich einen Anwalt beauftragen?

    Es hängt von Ihrer Anliegen ab.


    Ein „Müssen“ besteht nur, wenn im so genannten Anwaltsprozess ein Anwaltszwang herrscht. In Verfahren vor den Amtsgerichten und vor den Arbeitsgerichten dürfen Sie auch ohne einen Anwalt auftreten. Ob das immer sinnvoll ist, ist eine andere Frage. In einem Prozess vor dem Landgericht besteht die Pflicht mit einem Anwalt aufzutreten. In der mündlichen Verhandlung werden Sie dann rechtlich so behandelt, als ob Sie gar nicht da wären. Wenn Sie Ihre Schriftsätze selbst geschrieben haben, wird vom Gericht nichts davon berücksichtigt.


    Auch wenn kein Anwaltzwang besteht ist es immer ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden. Nur wenn wir alle Optionen ausschöpfen, können wir sicher sein, dass niemand ausgelassen wurde und nichts unnötig durch Unwissenheit und Unerfahrenheit verloren geht. Wenn Sie rechtzeitig einen Rechtsanwalt konsultieren, können Sie sich anwaltlich beraten lassen, bevor ein Schaden entstanden ist.

  • Arbeitet die Kanzlei Dory nur ortsgebunden bzw. nur in Göppingen und Umkreis?

    Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Die Kanzlei kann vor jedem deutschen Gericht außer dem BGH (Bundesgerichtshof) auftreten. Sie vertritt ihre Mandanten vor diesen Gerichten. Mit der zunehmenden Digitalisierung und Einfachheit der Kommunikationswege sind überregionale Mandate kein Problem mehr.

  • Ich habe bereits einen Anwalt, der mit meiner Angelegenheit befasst ist. Kann ich trotzdem zur Kanzlei Dory & Kollegen wechseln?

    Sie können den Anwalt jederzeit wechseln, wenn Sie möchten. Bitte beachten Sie, dass dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt nur die Anwaltskosten. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihren Anwalt wechseln möchten. Wir können dann versuchen, eine Lösung für die Kostenfrage zu finden.

  • Welche Partei zahlt die Anwaltskosten?

    Im Allgemeinen muss jede Person oder Partei, die eine Klage einreicht, die Anwaltskosten und Gerichtskosten selbst tragen. Wenn jedoch die Klage erfolgreich ist, können die Kosten dem Gegner auferlegt werden.


    Wenn Sie beispielsweise eine Klage auf Schmerzensgeld gegen eine andere Partei einreichen und die Klage erfolgreich ist, kann das Gericht die andere Partei verpflichten, Ihre Anwaltskosten und Gerichtskosten zu erstatten. 


    Es ist auch möglich, dass eine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten und Gerichtskosten im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren übernimmt, sofern der Versicherungsvertrag die entsprechenden Bedingungen enthält und der Versicherungsfall von der Versicherung abgedeckt wird. Es ist ratsam, sich in einem solchen Fall mit der Versicherung in Verbindung zu setzen, um die Einzelheiten zu klären.

  • Kann ich mich auch anonym beraten lassen?

    Nein. Anwälte haben die Verpflichtung, eine Kollisionsprüfung vorzunehmen. Es ist zu prüfen, ob der Anwalt nicht bereits die andere Seite vertritt. Zudem sprechen buchhalterische Aspekte gegen eine anonyme Beratung.

  • Wie läuft eine Beratung und ein Mandat ab?

    Hier haben wir alles Wissenswerte über die Prozesse zusammengestellt, die Sie normalerweise erwarten, wenn Sie sich mit Ihrem Rechtsangelegenheit an uns wenden.


    Abläufe – Was Sie erwartet


    Wir möchten Ihnen die Schritte zeigen, die wir normalerweise unternehmen, wenn Sie sich mit Ihrem Problem an uns wenden. Und wir informieren Sie darüber, wie Sie selbst zu einem reibungslosen Ablauf beitragen können. Wie die Prozesse im Detail ausgestaltet sind, hängt von Ihrer konkreten Anfrage ab.


    ▌Fall 1: Das streitige Mandat



    Beim streitigen Mandat haben Sie ein Rechtsproblem, an dem ein „Gegner“ beteiligt ist.


    1. Anfrage / Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung


    2. Ihre Vorbereitung auf den Termin


    3. In der Kanzlei: Datenaufnahme und Erstberatung


    4. Mandatsvertrag


    5. Außergerichtliche Vertretung


    6. Gerichtliche Vertretung


    7. Vollstreckung



    ▌Fall 2: Kautelarmandat: Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung von Verträgen oder Dokumenten



    Sie benötigen die Erstellung eines Vertrages oder anderen juristischen Dokuments (z.B. AGB, Vereinbarungen, Arbeitszeugnis, Abmahnungsschreiben …)? Oder Sie möchten einen bestehenden Vertrag oder ein bestehendes Dokument überprüfen oder aktualisieren lassen?


    1. Anfrage / Kontaktaufnahme und Terminabsprache


    2. Abstimmung des Auftragsinhalts & Abschluss einer Vergütungsvereinbarung


    3. Beratung, Durchführung des Auftrags und abschließende Hinweise



    ▌Fall 3: Beratungsmandat: Gutachten, Prüfungen zur Rechtslage, rechtliche Absicherung von Planungen und Vorhaben


    Sie haben eine Rechtsfrage, die Sie geklärt haben möchten? Sie planen etwas und möchten wissen, was Sie rechtlich zu beachten haben? Dies kann im Beratungsmandat bearbeitet werden.


    1. Anfrage / Kontaktaufnahme und Terminabsprache


    2. Abstimmung des Auftragsinhalts & Abschluss einer Vergütungsvereinbarung


    3. Durchführung des Auftrags und Beratung

  • Wann hat man Recht auf Schmerzensgeld?

    Die Höhe der Entschädigung wird von einem Richter festgelegt, sie darf jedoch den erlittenen Schaden nicht übersteigen.


    Wenn jemand einer anderen Person einen schweren körperlichen Schaden zufügt, kann er für das Schmerzensgeld dieser Person haftbar gemacht werden. Um eine Entschädigung zu erhalten, muss der Geschädigte seine Ansprüche in Form eines ärztlichen Attests oder eines Gutachtens nachweisen. Auf dieser Grundlage wird die Höhe der Entschädigung festgelegt, über die ein Richter entscheidet. Dieser Betrag sollte jedoch niemals den tatsächlich entstandenen Schaden übersteigen.


  • Muss ich den Anwalt nehmen, den meine Rechtsschutzversicherung mir empfiehlt?

    Nein, Sie sind im Regelfall frei in Ihrer Anwaltswahl. Anwälte, die sich bereit erklären, für weniger als ihren normalen Satz zu arbeiten, werden normalerweise weniger bezahlt, als wenn sie zu ihrem üblichen Satz arbeiten würden. Was Versicherungsunternehmen betrifft, so konzentrieren sie sich hauptsächlich auf wirtschaftliche Aspekte und weniger auf Qualitätsaspekte.

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