Rechtsanwaltskanzlei
Dory & Kollegen
Christophstraße 1
73033 Göppingen
Telefon: +49 7161 96062-0
Telefax: +49 7161 96062-30
E-Mail: ra.dory@dory.de
Solange eitel Sonnenschein herrscht, denken Wenige an den Trennungsfall und schon gar nicht vor der Hochzeit. Denn wer will schon die Romantik mit nüchternen Vertragsverhandlungen mit dem eigenen Partner und heiklen Fragen zerstören? Doch fast jede 3. Ehe wird geschieden. Bei diesem statistischen Wert sollte bereits in Friedenszeiten dringend für den Trennungs- und Scheidungsfall vorgesorgt werden. Denn eine Trennung und Scheidung ist nicht nur emotional stark belastend, sondern die Beteiligten stehen oft vor ganz existenziellen Problemen und haben viele Fragen.
Sinn und Zweck von vorsorgenden Eheverträgen ist es, in Ausübung der gesetzlichen Dispositionsbefugnisse für beide Eheleute oder Verlobte eine sachgerechte individuelle Eheordnung zu gestalten. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit lässt nicht nur die Auswahl des ehelichen Güterstandes - gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft – frei, sondern schafft auch die Möglichkeit, innerhalb des Güterstandes vertragliche Änderungen vorzunehmen. Doch nicht alles, was den Eheleuten oder einem Ehepartner sinnvoll erscheint, ist zulässig. Denn im Trennungsfall werden die Eheverträge auf den Prüfstand gestellt.
Damit der Ehevertrag auch später einer Wirksamkeitskontrolle und Inhaltskontrolle standhält, sollten Sie die rechtliche Gestaltung unserer erfahrenen Fachanwältin für Familienrecht, Frau Rechtsanwältin Elisabeth Marx, überlassen.
Dem Getrenntlebensvertrag und der Scheidungsvereinbarung liegt der gemeinsame Sachverhalt zugrunde, dass die Eheleute kurz vor der Trennung stehen oder sich bereits getrennt haben und alsdann mit der Scheidungsvereinbarung Fragen des endgültigen Auseinandergehens geklärt sehen wollen bzw. über den Weg der Vereinbarung scheidungserleichternde Klausel gefunden werden sollen. Hier steht also die Vermeidung streitiger Auseinandersetzungen wie auch die Beschleunigung der Auflösung der Gemeinschaft selbst im Vordergrund.
Neben Fragen, ob und in welchem Umfang ein Ehegatte und die gemeinsamen Kinder Unterhaltsansprüche gegen den anderen Ehegatten oder welches Elternteil geltend machen können, wie lange der Unterhalt gewährt wird, ist das Vermögen zwischen den Beteiligten zu verteilen. Leben Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, ist Ihr Zugewinn zu berechnen. Haben Sie gemeinsames Eigentum, ist dieses auseinanderzusetzen. Wenn hier keine vertragliche Regelung im Vorfeld getroffen wurde, sind die Eheleute nur auf ihre gesetzlichen Ansprüche zu verweisen. In Einzelfällen erscheinen hier die Ergebnisse unbillig. Unter Umständen wird die Arbeitskraft, die jemand während der Ehe in ein gemeinsames Haus investiert hat, nicht ausgeglichen. Vermögenszuwächse vor und nach den jeweiligen Stichtagen bleiben unter Umständen außer Betracht. Vielfach ist das Anfangsvermögen nicht mehr nachweisbar und führt zu einem höheren Zugewinn, als dieser tatsächlich war. Ohne ausschließende Regelung wird Betriebsvermögen berücksichtigt und führt gegebenenfalls zu einer Existenzgefährdung des Unternehmens eines Ehegattens.
Die Wahl des Güterstandes hat Auswirkung auf die erbrechtliche Situation der Eheleute. Die Verflechtung der einzelnen Rechtsgebiete untereinander ist für einen juristischen Laien nicht ohne weiteres zu überblicken. Es empfiehlt sich daher immer, selbst wenn der Ehevertrag von einem Notar aufgesetzt wird, die rechtliche Gestaltung im Einzelnen einem Fachanwalt für Familienrecht zu überlassen. Frau Rechtsanwältin Elisabeth Marx, Fachanwältin für Familienrecht, steht Ihnen mit Rat und Tat, insbesondere auch individuellen Empfehlungen zu Ihren vorsorgenden Eheverträgen oder Ihren Scheidungsvereinbarungen zur Seite und begleitet Sie gerne am Beginn in Friedenszeiten oder auch in Krisenzeiten, damit Sie in jedem Fall für den Scheidungsfall gewappnet sind und wissen, was auf Sie zukommt.
Ein Ehevertrag hilft Ihnen, für Ihre individuellen (stets wandelbaren) Verhältnisse, Ihre Ehe auf ein solides Fundament zu stellen.
Er hilft Ihnen für den Ernstfall viel Geld zu sparen und von vornherein klare Verhältnisse zu schaffen.
Haben Sie keine ehevertragliche Regelung getroffen, helfe ich Ihnen Ihre gesetzlichen Ansprüche durchzusetzen oder eine unrechtmäßige Inanspruchnahme von Ihnen abzuwehren.
Ich vertrete Sie in Unterhaltsfragen zum Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt, in Fragen des Kindesunterhalts, in Fragen des Elternunterhalts, bei Ihrer Vermögensauseinandersetzung, Ihren familienrechtlichen Ausgleichsansprüchen und der Rückabwicklung von Zuwendungen zwischen Ehegatten, bei der Geltendmachung und Abwehr von Zugewinnausgleichsansprüchen, bei der Verteilung der Haushaltsgegenstände und den Regelungen in Bezug auf die Ehewohnung.
Ist ein Ehegatte gewalttätig, vertrete ich Sie auch in Gewaltschutzsachen.
Ist in einer Angelegenheit Eile geboten, können wir für Sie eine einstweilige Anordnung beantragen.
Können Sie sich auf einen freihändigen Verkauf Ihrer gemeinsamen Immobilie nicht einigen, leite ich für Sie das Teilungsversteigerungsverfahren in die Wege.
Wir klären mit Ihnen Fragen zu den steuerlichen Auswirkungen Ihrer Trennung und der Unterhaltszahlungen.
Und schließlich reiche ich Ihren Scheidungsantrag bei Gericht ein oder vertrete Sie, wenn Ihnen ein Scheidungsantrag zugestellt wurde.
Wenn Sie die Klärung der rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Trennung und Scheidung unserer erfahrenen Fachanwältin für Familienrecht, Frau Rechtsanwältin Elisabeth Marx, überlassen, wird Ihnen eine große Last abgenommen. Kommen Sie frühzeitig, damit wir rechtzeitig Ihre Zukunft gestalten können, ob mit oder ohne Partner.
In unserem FAQ beantworten wir, als Anwaltskanzlei und Rechtsanwalt, die wichtigsten Fragen zum Familienrecht kurz und bündig.
Hier finden Sie wesentliche Informationen auf einen Blick.
Das Familienrecht ist ein komplexer Rechtsbereich innerhalb des Zivilrechts, der sich mit familiären Bindungen, Trennungen, Verwandtschaftsgraden und Unterhaltsverpflichtungen befasst (§§ 1297–1921 BGB). Die Probleme der Beteiligten erfordern einen guten Anwalt, der Kenntnis aktueller Gesetzesfassungen und Gerichtsurteile hat.
Im Einzelnen umfasst das Familienrecht u. a. diese Themen:
Zunächst sollten Sie sich im Familien- und Bekanntenkreis nach positiven Erfahrungen mit einem Anwalt im Familienrecht erkundigen. Wenn Sie nicht fündig werden, nutzen Sie zum Beispiel die Anwaltssuche der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) oder das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins. Auf solchen Portalen lassen sich Anwälte nach Fachgebieten und Regionen filtern.
Wichtig: Wer sich stattdessen im Internet nach Tipps für einen Anwalt umsieht, sollte Zeit in eine umfassende Hintergrundrecherche investieren und Bewertungen kritisch betrachten.
Das Familienrecht entwickelt sich durch die Vielzahl an Gerichtsprozessen besonders schnell. Unsere Fachanwälte haben sich auf ihre Rechtsgebiete spezialisiert und verfolgen die laufende Rechtsprechung ständig.
Darüber hinaus weisen diese Kriterien auf einen guten Anwalt hin:
Ein Anwalt für Familienrecht verschafft sich im ersten Schritt einen Überblick, um individuelle Lösungsstrategien für Sie zu entwickeln. Dieser Schritt ist besonders wichtig, da beispielsweise Vereinbarungen im Rahmen der Scheidung jahrelang Bestand haben. Zudem ist der Rechtsbereich sehr vielschichtig und erstreckt sich weiter, als es Ehe- und Kindschaftsrecht vermuten lassen. Familiäre Veränderungen haben meist auch sozialrechtliche, erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Konsequenzen.
Wir, die Experten für Familienrecht der Kanzlei Dory, sind uns der weitreichenden Bedeutung einer juristischen Vertretung bewusst. Daher analysieren wir unvoreingenommen Ihr Anliegen und stellen Ihnen mögliche Lösungswege vor. Das primäre Ziel ist die außergerichtliche Klärung, um langwierige Prozesse zu vermeiden. Gelingt das nicht, setzen wir uns vor Gericht engagiert für Ihre Rechte ein.
Zwischen einem Anwalt für Familienrecht und dem Mandanten wird ein Dienstvertrag geschlossen. Die Leistungen rechnet der Anwalt nach dem „RVG“ ab. Diese Abkürzung steht für „Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte“.
Das Honorar können Sie mithilfe eines Gebührenrechners grob einordnen.
Das ist bei einer Erstberatung in unserer Rechtskanzlei Dory nicht erforderlich. Für eine erste Einschätzung Ihrer Situation berechnen wir 190,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer. Der Betrag ist sofort fällig und kann in bar oder per Girocard beglichen werden. Reicht die angesetzte Stunde für eine umfassende Erstberatung nicht aus, schließen wir mit Ihnen eine schriftliche Vergütungsvereinbarung.
Wenn ein Rechtsstreit im Familienrecht noch nicht entschieden wurde, regelt eine einstweilige Anordnung vorübergehend offene Fragen. Die Anordnung ist verbindlich, sobald sie dem betroffenen Ehepartner zugestellt wurde. Der Antrag kann von jeder Partei auch ohne anwaltliche Vertretung gestellt werden. Wir empfehlen jedoch, einen erfahrenen Anwalt unserer Rechtskanzlei zu beauftragen. Möglich sind z. B. einstweilige Anordnungen zu Unterhaltsfragen, Getrenntleben der Eheleute, elterliche Sorge und Umgangsrecht, Wohnungszuweisung und Gewaltschutzgesetz sowie Prozesskostenhilfe.
Das Gericht entscheidet im mündlichen oder schriftlichen Verfahren. Beschlüsse im mündlichen Verfahren sind unanfechtbar, es sei denn, es wird über das Sorgerecht oder die Wohnungszuweisung entschieden. Bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren kann die Gegenseite eine mündliche Verhandlung verlangen.
Wer sich scheiden lassen will, muss vor dem notwendigen gerichtlichen Scheidungstermin einige Voraussetzungen erfüllen:
Um es vorwegzunehmen: Sorge- und Umgangsrecht werden gerne in einem Atemzug genannt, sind allerdings differenziert zu betrachten:
Sorgerecht
Das Sorgerecht berechtigt eines oder beide Elternteile, wichtige Entscheidungen zum persönlichen und finanziellen Wohl des Kindes zu treffen (§ 1626 BGB). Diese betreffen die Lebensführung, Gesundheitsfürsorge, Ausbildung, Aufsichtspflicht, Vermögensverwaltung und die gesetzliche Vertretung.
Das Sorgerecht wird bei einer Scheidung zwischen den Elternteilen aufgeteilt oder einem Elternteil übertragen.
Umgangsrecht
Beide Elternteile und das Kind haben das Anrecht auf regelmäßigen Umgang miteinander. Darunter versteht der Gesetzgeber nicht nur persönlichen Kontakt, sondern auch per Telefon, E-Mail, SMS und Internet. Beiden Elternteilen stehen bei berechtigtem Interesse auch Informationen über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu, sofern diese nicht das Kindeswohl gefährden (§ 1686 BGB). Diese Regelungen gelten auch für Großeltern, Geschwister, Pflegeeltern und andere Angehörige.
Das Umgangsrecht ist stets eine Einzelfallentscheidung und von der familiären Situation abhängig. Wenn sich die Eltern nicht einigen können, beschließt das Familiengericht meist eine 14-Tage-Regelung für die umgangsberechtigten Elternteile.
Unterhalt schuldet eine Person einer anderen Person für deren Lebensbedarf. Das betrifft minderjährige Kinder oder Elternteile, die nicht für den eigenen Unterhalt aufkommen können. Die Leistung erfolgt durch finanzielle Zuwendung oder in Form von Gegenständen, persönlicher Betreuung, Erziehung und Pflege.
Kindesunterhalt
Kindesunterhalt genießt Vorrang gegenüber anderen Unterhaltsformen. Die Unterhaltshöhe und der Selbstbehalt orientieren sich am Einkommen der unterhaltspflichtigen Personen. Bei Bedarf findet ein familienrechtlicher Ausgleich statt.
Während der Elternteil, bei dem das Kind lebt, seinen Beitrag durch die Erziehung und Betreuung leistet, schuldet der andere Elternteil den sogenannten „Barunterhalt“. Verweigert dieser die Zahlung, kann der Unterhalt eingeklagt werden. Die Rechtsprechung orientiert sich an den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle. Bis zur Entscheidung des Gerichts erwirken unsere Experten für Familienrecht gerne einen staatlichen Unterhaltsvorschuss.
Erwachsenenunterhalt
Zusätzlich zum Kindesunterhalt kann Unterhalt für den anderen Elternteil anfallen.
Möglich sind:
Keine Zeit zu uns in die Kanzlei zu kommen?
Kein Problem: Wir bieten Ihnen unsere Beratungen auch per Videocall an – bequem von zuhause oder von unterwegs.
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